Zahlungsverweigerungen und -verschleppungen an der Tagesordnung
Je nachdem, ob der Verkehrsunfall selbst- oder fremdverschuldet oder von einer Teilschuld auszugehen ist, muss der Unfallgegner, man selbst oder entsprechende Versicherungen wie Haftpflicht-, Kasko- oder Rechtsschutzversicherung für entstandene Schäden aufkommen, wissen die Profis des Verbraucherhilfsprojektes meinUNFALLnotruf. Knifflig wird es für die Betroffenen von Verkehrsunfällen jedoch, wenn die zuständige Versicherung die Schadensregulierung verweigert oder nur zum Teil übernimmt. Und dass Leistungsverweigerungen oder ungerechtfertigte Kürzungen leider keine Seltenheit sind, erlebt das Team von meinUNFALLnotruf beinah täglich.
Haarsträubende Argumentation seitens der Versicherung, um Zahlungen zu umgehen
Um eine Leistung nach einem Verkehrsunfall geltend zu machen, muss der Versicherungsnehmer grundsätzlich erst einmal die Höhe des Schadens nachweisen. Und obwohl der Beweispflicht in den meisten Fällen ordnungsgemäß und umfänglich nachgekommen wird, entstehen bereits hier Probleme mit der Versicherung. So hat das Projektteam von meinUNFALLnotruf bereits zahlreiche Unfallbetroffene unterstützt, denen die Assekuranzen aufgrund vermeintlich nachweisbarer Vorschäden die Leistungserbringung verweigerte. "Und das, obwohl es sich teilweise sogar um Neuwagen handelte", so ein Sprecher von meinUNFALLnotruf. Die meist verwendeten Argumente der Assekuranzen, um nach einem Verkehrsunfall Zahlungen nicht oder nur teilweise leisten zu müssen, sind laut meinUNFALLnotruf Obliegenheitsverletzungen und nicht eingehaltene Fristen. Argumente, die theoretisch leicht zu entkräften sind, lässt man den immensen Zeit- und Nervenaufwand außer Acht, mit denen der Kunde durch zahllose Telefonate und Briefwechsel konfrontiert wird.
Gerichte ahnden Verschleppung bei Personenschäden
Und gerade auch dann, wenn es bei einem Verkehrsunfall zu Personenschäden komme, erlebe man es leider viel zu oft, dass die Schadensregulierung unzulässig lange hinaus gezögert wird. "Das ist vor allem so verwunderlich, weil es bereits verschiedene Urteile gibt, mittels derer die Zahlungsverschleppung geahndet und das zu zahlende Schmerzensgeld sogar noch deutlich erhöht wurde", führt der Sprecher von meinUNFALLnotruf weiter aus. Bezug nimmt er dabei zum Beispiel auf Urteile des Landgerichts Schwerin oder des Oberlandesgerichts Koblenz. Den Grund für dieses Verhalten sieht der Sprecher darin, dass die Versicherungen grundsätzlich erst einmal davon ausgehen, dass die Betroffenen die Kosten eines langwierigen Rechtsstreites scheuen und deshalb klein beigeben und sich mit den geringeren Leistungen zufrieden geben. Und genau deshalb habe man das Projekt meinUNFALLnotruf ins Leben gerufen.
meinUNFALLnotruf erstreitet erfolgreich Leistung, die Unfallgeschädigten zusteht
Gerade weil Unfallgeschädigte trotz zahlreicher Schreiben, Telefonate und Fristsetzungen bei Assekuranzen gegen Mauern rennen, sei es sinnvoll, sich von Anfang an an die Verkehrsrechtprofis von meinUNFALLnotruf zu wenden. Diese kümmern sich binnen 24 Stunden um die Belange der Geschädigten und leiten alle notwendigen Schritte ein. Ob bußgeld- oder strafrechtliche Belange, Leistungsforderung im Bereich Reparatur, Schmerzensgeld und Arbeitsausfall - die Experten von meinUNFALLnotruf wissen, was zu tun ist und wie sie den Strategien der Versicherungsgesellschaften entgegenwirken können. "So haben die Betroffenen keinerlei Aufwand, ersparen sich lästige Wege, viel Zeit und Nerven und bekommen obendrein, was ihnen tatsächlich zusteht", führt der Projekt-Sprecher weiter aus und rät gleichsam, den kostenlosen Unfallbericht im Handschuhfach zu verstauen. Denn damit habe man im Notfall die Kontaktdaten schnell griffbereit, einen praktischen Vordruck, um den Unfallhergang festzuhalten und zudem hilfreiche Tipps für das korrekte Verhalten an der Unfallstelle.