Nein, meint Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept und deren erfolgreichem Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor. Und damit steht er nicht allein.
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bewusst umgangen?
Seit geraumer Zeit beobachtet LV-Doktor nun schon die Entwicklungen in Bezug auf die Bewertungsreserven, vor allem vor dem Hintergrund, dass eine komplette Abschaffung derselben gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2005 verstößt. Dieses Urteil hatte die Bundesregierung in die Pflicht genommen, eine faire Beteiligung der Lebensversicherungskunden an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere vertraglich zu regeln. Auf Basis dieses Urteils werden Kunden seit 2008 deshalb zu 50 % an den Überschüssen beteiligt.
"Eine schwarz auf weiß vollzogene Abschaffung der Bewertungsreserven hätte klar gegen dieses Urteil verstoßen", so der LV-Doktor-Pressesprecher. "Indem die Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven aber an einen "Sicherungsbedarf" gekoppelt wird, erzeugt der Gesetzesentwurf ein nettes Schlupfloch für die Versicherer.", führt Heidenreich weiter aus.
Wenn der Bedarf ausgeschmückt wird...
So beinhaltet der Gesetzesentwurf die Einschränkung, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven nur reduziert werden darf, wenn die Versicherungsgesellschaft nicht sicherstellen kann, dass alle garantierten Zahlungen an ihre Kunden ausgeschüttet werden können. Das Projekt-Team von LV-Doktor betrachtet diese Regelung - genau wie Verbraucherschützer und Reformkritiker - mit Argwohn. Denn, dass die Versicherungen geübt darin sind, ihre wirtschaftliche Lage drastischer darzustellen, als sie tatsächlich ist, bewies Anfang des Jahres erst eine erschreckende Analyse von Öko-Test. Melden die Versicherer also erheblichen "Sicherungsbedarf" an, kann es sein, dass die Bewertungsreserven so drastisch gekürzt werden, dass Kunden keinen Cent davon bei Auslaufen oder Kündigung ihres Vertrages sehen, mutmaßt LV-Doktor.
Kürzungen bedeuten bis zu tausend Euro Verlust und mehr
Zwar sollen Lebensversicherungskunden umgekehrt künftig zu 90 % an den Risikogewinnen beteiligt werden - statt der bisher üblichen Beteiligung von 75 % - bisher ist aber noch nicht abzuschätzen, ob sich das für die Kunden rechnet. "Fakt ist jedoch bereits jetzt, dass eine drastische Reduzierung der Beteiligung an den Bewertungsreserven die Auszahlungssumme um bis zu 1000 Euro und mehr schmälern kann.", teilt der LV-Doktor-Pressesprecher die Befürchtungen von Verbraucherschützern.
Lebensversicherungskunden sollten jetzt aktiv werden
Für die Frage, wie Kunden am besten finanzielle Einbußen vermeiden können, gibt LV-Doktor zwei Tipps:
1. Prüfen, ob sich ein vorzeitiger Austritt aus der Lebensversicherung lohnt. In vielen Fällen ist es finanziell wesentlich lukrativer, den Lebensversicherungsvertrag vorzeitig zu beenden - vor allem auch im Hinblick auf die schlechten Renditechancen. LV-Doktor warnt jedoch davor, den Vertrag auf eigene Faust zu kündigen. Denn wirklich alles, was den Kunden zusteht, bekommen diese nur mit professioneller Unterstützung.
2. An der unter anderem vom BdV unterstützten Petition "Kunden von Kapitallebensversicherungen müssen weiterhin an stillen Reserven beteiligt werden" teilnehmen.