Geklagt hatte - unterstützt von den LV-Doktor Netzwerkanwälten - der ehemalige Besitzer eines fondsgebundenen Vertrages, der nach fünf Jahren Beitragszahlung seine Lebensversicherung kündigen beziehungsweise komplett rückabwickeln wollte.
Versicherung behält rund 3.000 € Abschlusskosten ein
Die Skandia zahlte dem LV-Doktor Kunden daraufhin einen Rückkaufswert von gerade einmal 2.000 € aus und das, obwohl er Prämien von beinah 5.500 € einbezahlt hatte. Die Differenz von knapp 3.500 € begründete die Assekuranz mit rund 3.000 € Abschlusskosten (!), 250 € Verwaltungskosten und Aufwendungen für Management und Risikoeinlagen von insgesamt 50 €. Aufgrund dieser abenteuerlichen Gegenrechnung klagte der ehemalige Lebensversicherungskunde vor dem Landgericht Berlin, betreut von LV-Doktor sein Recht und Geld ein.
Die Forderung der LV-Doktor Netzwerkanwälte: Die Herausgabe sämtlicher einbezahlter Prämien nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz, also insgesamt 5.900 € - unter Abzug des bereits gezahlten Rückkaufswertes.
Skandia weigert sich, Rückabwicklung durchzuführen
Die Versicherungsgesellschaft wies das Rückabwicklungsgesuch als unbegründet zurück, schließlich habe man den Kunden ausreichend aufgeklärt und die Frist für eine mögliche Rückabwicklung sei längst verstrichen. Dank der Hartnäckigkeit und Argumentation der LV-Doktor Anwälte erkannten die zuständigen Richter jedoch die Kundenforderungen an und verurteilten die Skandia zur Rückerstattung sämtlicher einbezahlter Prämien.
Der Fall ist erneuter Beweis dafür, dass sich Versicherer trotz vorliegender Verpflichtung zur Rückabwicklung nach wie vor weigern, unrechtmäßig einbehaltene Kundengelder herauszugeben. Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen wollen, sollten sich deshalb unbedingt professionell unterstützen lassen.
Mit LV-Doktor 20 % höhere Rückkaufswerte bis hin zur kompletten Rückerstattung
"Kunden, die zu uns kommen, sind in der Regel unzufrieden mit dem Regulierungsverhalten ihrer Versicherer und haben viel zu wenig Geld bekommen", meint Jens Heidenreich, Pressesprecher von LV-Doktor. Aber auch wenn es eine Menge Zeit und Nerven gespart hätte, gleich den Profi auf dem Gebiet des Ankaufs und der Rückabwicklung die eigene Lebensversicherung kündigen zu lassen, ist auch bei bereits abgegoltenen Verträgen noch eine Menge möglich. "So erwirken wir auch aus bereits gekündigten Verträgen Nachzahlungen in Höhe von 20 % über dem, was die Versicherung einst auszahlte und mehr. Wirklich gut beraten ist jedoch derjenige, der von Anfang an von unseren kompetenten Anwälten seine Lebensversicherung kündigen beziehungsweise rückabwickeln lässt, denn oftmals können wir für Betroffene bereits in erster Instanz alle eingezahlten Gelder nebst Zinsen zurückholen.", so LV-Doktor.