Mehrheit der Lebensversicherungskunden kann Verträge widerrufen
Die Untersuchung des BdV ergab, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr als die Hälfte aller Verträge, die auf Basis des Policenmodells geschlossen wurden, widerrufen werden kann. Rund 60 % der Verträge seien fehlerhaft.
Fehlerhafte Verträge bringen Kunden Tausende Euro Zusatzgeld ein
Jens Heidenreich, Pressesprecher von LV-Doktor, erklärt: „Die Lebensversicherer haben in den 90ern geschlampt und Kunden nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht informiert. Das kommt die Assekuranzen nun teuer zu stehen, denn wer einen fehlerhaften Vertrag besitzt, kann auch nach Jahren noch vollständig davon zurücktreten. In diesem Fall kommt der jeweilige Versicherer nicht mit einem schmal kalkulierten Rückkaufswert davon, sondern muss dem Kunden alle eingezahlten Beiträge nebst Zinsen zurückerstatten.“
Wer jetzt sein Geld zurückfordern kann und sollte
Ob der eigene Vertrag ebenfalls Fehler enthält, klärt nach Meinung Heidenreichs lediglich ein Experte verlässlich: „Ein auf Versicherungs- und Vertragsrecht spezialisierter Anwalt stellt nicht nur fest, ob Rückerstattungsansprüche bestehen, er hilft auch diese bei der Versicherung schnell und umfassend durchzusetzen.“ Und gerade letzter Aspekt ist nach Meinung des Pressesprechers beinah aussichtslos, wenn Kunden auf eigene Faust handeln: „Die Versicherer tun nämlich leider immer noch, was sie seit Jahren tun: Sie lehnen selbst dann außergerichtliche Regulierungen ab, wenn ganz eindeutig nicht oder falsch belehrt wurde und der Kundenvertrag damit unter die bestehende Rechtssprechung fällt.“ Nach Aussage Heidenreichs wissen die Versicherer, dass eine Vielzahl von Kunden – aus Angst vor einem vermeintlich zeit- und kostenintensiven Verfahren – einer außergerichtlichen Aufforderung keine rechtlichen Nachdruck folgen lassen und auf eine entsprechende Klage verzichten. Heidenreich: „Damit wähnt die Assekuranz sich auf der sicheren Seite, zahlt nicht und spart auf diese Weise Millionen Euro Rückerstattungen ein. Nur dann, wenn wirklich NACHDRÜCKLICH bestehende Ansprüche von einem Profi durchgesetzt werden, bekommen Kunden tatsächlich ihr Geld zurück!“
Um sein Argument zu verdeutlichen, führt Heidenreich einen der zahlreichen Kundenfälle an, den die LV-Doktor-Anwälte betreut haben.
8.000 Extrageld dank Profi an der Seite
Swen W. aus Schöntal hatte seit 1996 in seine kapitalbildende Lebensversicherung rund 11.500 € einbezahlt, bis er sich im Jahr 2012 entschloss, diese vorzeitig zu kündigen. Der namhafte Versicherungsriese zahlte ihm daraufhin einen Rückkaufswert in Höhe von 8.400 €, also rund 3.100 € weniger als Herr W. im Laufe der Jahre eingezahlt hatte und scheinbar völlig ungeachtet der Zinsen, die in rund sechs Jahren auf die angesparte Summe angefallen waren. Verständlich also, dass sich der Schöntaler nicht mit dem geringen Rückkaufswert abspeisen lassen wollte und Hilfe bei LV-Doktor suchte.
Den Netzwerkanwälten des Projektes gelang es schließlich, einen Vergleich mit der Versicherungsgesellschaft und eine Zusatzzahlung für den Kunden in Höhe von 8.000 € herbeizuführen.