Wie man diesem Missverhältnis beikommen kann? Mit einer soliden und nachhaltigen Regelung. So das Credo der Notenbank. Mit einem gerechteren Ausgleich zwischen Altkunden und Neukunden - oder semantisch enthübscht: der finalen Streichung der Kundenbeteiligung an den Bewertungsreserven - das des GDV.
Schieflage der Versicherer soll zu Kundenlasten korrigiert werden
Alexander Erdland, Präsident des GDV, hält die aktuelle Rechtslage zur Beteiligung an den Bewertungsreserven für ökonomisch unsinnig. Schließlich stünden dem historisch niedrigen Zinssatz von 0,25 Prozent immense Sonderausschüttungen gegenüber. Und tatsächlich sind die Überschüsse in vergangener Zeit rapide gewachsen, da die höchstverzinslichen Wertpapiere, in die die Versicherer vor Jahren investierten durch den anhaltenden Niedrigzins an der Börse an Wert zugelegt haben. Kein Wunder also, dass der Investor-Verlag im Zusammenhang mit dem Bewertungsreserven sogar von einer Abwrackprämie spricht.
Nach Ansicht des GDV sollen Altkunden die Überschüsse gänzlich entbehren, damit auch Neukunden "gut durch die Niedrigzinsphase gebracht werden können. Der Diskurs über Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit einer solchen Lösung entbrannte bereits im letzten Jahr, ein zugehöriger Gesetzesentwurf scheiterte jedoch letztlich am Bundesrat. Wenige Wochen nach der Bundestagswahl sorgt die Debatte um die Bewertungsreserven nun erneut für Unmut unter Verbraucherschützern und Versicherten.
Mit Streichung der Bewertungsreserven bis zu 20.000 € Einbußen möglich
Seit einigen Jahren liegen die erzielten Renditen im Lebensversicherungssektor bis zu 30 % unter den geweckten Erwartungen. Den Versicherten bleibt dabei nichts anderes übrig, als zähneknirschend hinzunehmen, dass ihnen bei Abschluss die Gewinnmöglichkeiten oftmals mehr als schön gerechnet wurden oder in letzter Konsequenz, ihre Lebensversicherungen vorzeitig zu kündigen und das Kapital tatsächlich gewinnbringend anzulegen. Eine Streichung der Beteiligung an den erzielten Überschüssen ist vor dem Hintergrund, dass diese bei Altverträgen die Ablaufleistung um bis zu 20.000 Euro erhöhen können, ein Schlag in die Magengrube der Versicherten. Schließlich bedeutet sie nichts anderes, als dass Kunden auf diese Zahlung verzichten sollen, damit die Versicherungsgesellschaften die Versprechen gegenüber anderen Kunden erfüllen können.
Lebensversicherungen unattraktiv wie nie - jetzt aussteigen lohnt sich
Eng einher mit der geplanten "Korrektur" der Bewertungsreserven gehen auch Kürzungen der Schlussüberschüsse einher. Bereits Anfang diesen Jahres hatten einige Versicherer diese für Altverträge mit einem Garantiezins von 4 % massiv reduziert. Eine Fortsetzung dieses Trends im kommenden Jahr ist laut Versicherungsexperten wahrscheinlich. Wahrscheinlich ist deshalb auch, dass das Produkt Lebensversicherung weiter an Reiz einbüßt und sich noch mehr Verbraucher dazu entschließen, ihre Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen. Branchenbeobachter und -kritiker gehen deshalb von einer Konsolidierungswelle aus, stellten doch einige Versicherungshäuser bereits im Geschäftsjahr 2013 das Neugeschäft komplett ein.
Lebensversicherung vorzeitig kündigen - aber professionell
Angesichts der bevorstehenden Kappung der Beteiligung an den Bewertungsreserven und Kürzungen der Schlussüberschüsse sollten Lebensversicherungskunden prüfen, ob es sinnvoll ist, ihre Lebensversicherung zu kündigen. Eine vorzeitige Kündigung sollte jedoch von Experten durchgeführt werden, um tatsächlich die Rückerstattungen zu erhalten, auf die der Kunde Anspruch hat.
LV-Doktor ist Profi auf dem Gebiet der Kündigung und Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen und bietet Ihnen kompetente und professionelle Hilfe. Das erfolgreiche Verbraucherschutz-Projekt der proConcept, setzt sich seit Jahren erfolgreich für die Belange von Versicherungskunden ein. So betreute das Team um Remo Heinrich in Zusammenarbeit mit dem LV-Doktor Anwaltsnetzwerk bereits mehr als 2.000 gerichtliche und außergerichtliche Prozesse und konnte für eine Vielzahl von Kunden erhebliche Mehrerlöse bis hin zur Rückerstattung sämtlicher eingezahlter Beiträge nebst Zinsen erwirken.