Dabei gaben die Richter aus Luxemburg der Argumentation von LV-Doktor vollkommen statt und entschieden, dass die Begrenzung des Widerrufsrechts auf ein Jahr gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Die Bitte der Allianz, das Urteil zur Vermeidung immenser wirtschaftlicher Schäden zu begrenzen, wiesen die Richter vehement zurück.
BGH muss jetzt entscheiden
Um das Urteil in nationales Recht zu überführen, hat der EuGH den Fall nun zurück an den Bundesgerichtshof verwiesen. Innerhalb der nächsten 6 Monate wird mit dessen Urteil gerechnet, über die Folgen - sowohl für Versicherungsnehmer als auch die Assekuranzen - aber schon jetzt heiß debattiert. So gehen Finanzexperten und Verbraucherschützer davon aus, dass den Assekuranzen eine wahre Widerrufswelle und damit einhergehend Nachzahlungsforderungen in Milliardenhöhe bevorstehen.
Vor allem im Hinblick darauf, dass trotz ausstehender BGH-Entscheidung schon jetzt die ersten deutschen Gerichte das Urteil umsetzen und betroffenen Kunden ihr Recht und Geld zusprechen.
Umfängliches Urteil in erster Instanz
So gelang es den LV-Doktor-Anwälten der proConcept AG jüngst in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Buxtehude, die Forderungen eines ehemaligen Kunden der Condor Lebensversicherungs AG umfänglich durchzusetzen. Die Richter des Amtsgerichtes teilten die Auffassung von LV-Doktor, dass dem Betroffenen statt des von der Assekuranz auf 3.200 € dotierten Rückkaufswertes die Rückerstattung sämtlicher geleisteter Prämien zuzüglich Verzinsung zustehen. Die LV-Doktor-Anwälte konnten so erfolgreich 5.600 € Beitragsrückzahlung und Zinsen in Höhe von 1.500 € für den Kunden geltend machen.
Hunderte positive Entscheidungen in den nächsten Wochen erwartet
Auch das LG Chemnitz und das OLG Stuttgart haben bereits in ihren Verfügungen in zwei von LV-Doktor betreuten Verfahren Rekurs auf das EuGH-Urteil zur Jahresfrist genommen und den entsprechenden Kunden die Auszahlung aller entrichteten Beiträge und entgangener Zinsen zugesprochen. Viele weitere Gerichte werden sich anschließen. Da wundert es wenig, dass sich bereits heute eine Tendenz abzeichnet, dass die Assekuranzen - nicht zuletzt aus Angst vor weiteren höchstrichterlichen Entscheidungen zum Policenmodell - die Kundenforderungen einfach anerkennen. Wer einen Versicherungsvertrag aus dem dem Urteil zugrundeliegenden Zeitrahmen der Jahre 1994 bis 2007 besitzt, sollte seine Forderungen allerdings nicht allein geltend machen, sondern sich professionell unterstützen lassen.
Und wer käme dafür besser in Frage, als der Rückabwicklungsprofi LV-Doktor? Dank neun Jahren Kampf gegen die Versicherungsbranche und tausenden Verfahren kennen die professionellen Netzwerkanwälte der proConcept AG die Kniffe und Tricks der Lebensversicherer zur Genüge und wissen, wie sie gegen die Zahlungsverhinderungstaktiken am besten vorgehen. So können Kunden sicher gehen, tatsächlich die Gelder zu erhalten, auf die sie begründeten Anspruch haben und die sie mit eigener Kündigung oder Widerruf mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bekommen würden.