Rund 10 Monate nach diesen Beschlüssen verhandelt der BGH am 11.09.2013 in zwei von LV-Doktor betreuten Verfahren nun erneut die Frage nach der korrekten Berechnung von Rückkaufswerten.
Greift das AGBG, haben Kunden Anspruch auf Auszahlung aller eingezahlten Beiträge
"Wir sind der Auffassung, dass die Versicherungsgesellschaften seit 2001 lang genug Zeit hatten, ordnungsgemäße und wirksame Klauseln zu erstellen, diese Chance aber bewusst verstreichen lassen haben." konstatiert Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept AG und deren Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor und führt mit einem Verweis auf das AGBG weiter aus: "Auch wenn die meisten Versicherer bereits die Praxis ausüben und freiwillig nachregulieren, finden wir, dass der Versicherungsschutz und der 2005 festgelegte Mindestrückkaufswert von 50 % der eingezahlten Beiträge unzureichend und inakzeptabel sind." Denn laut AGBG fällt eine unwirksame Klausel in den Vertragsbedingungen vollständig weg. Nach Auffassung von LV-Doktor bedeutet dies, dass den Kunden die vorenthaltenen Gelder ausgezahlt werden müssen - und zwar alle eingezahlten Beiträge!
LV-Doktor-Anwälte betreuen tausende ähnlich gelagerte Fälle und fordern bereits erfolgreich Gelder nach
Mit stetig neuen Rechtsstrategien gelingt es den Netzwerkanwälten des Prozessbetreuers bereits seit geraumer Zeit, für zahlreiche Kunden die ihnen zustehenden Beträge nachzufordern. Die Betreuung tausender ähnlich gelagerter Fälle führte letztlich auch dazu, dass es überhaupt gelang, die Frage nach der korrekten Berechnung der Rückkaufswerte binnen 10 Monaten nach dem letzten Urteil erneut vor den BGH zu bringen. Die anerkennenden Gerichte kamen dank der Hartnäckigkeit und Expertise von LV-Doktor gar nicht umhin, der Thematik die nötige Brisanz beizumessen und die Benachteiligung der Versicherungsnehmer neu zu bewerten. Das Resultat: eine anstehende Verhandlung am höchsten deutschen Zivilgericht, in der die Lebens- und Rentenversicherer hoffentlich in vollem Umfang zur Verantwortung gezogen werden.