Kundenschutz durch höhere Transparenz
Durch Solvency II sollen Lebensversicherer fit gemacht werden, „einen Umstand zu überstehen, der statistisch gesehen maximal nur alle 200 Jahre auftritt“. Dazu müssen die Versicherer quantitative und qualitative Kennzahlen zur Verfügung stellen und gegenüber Aufsichtsbehörden detailliert Bericht erstatten. (sog. Drei-Säulen-Ansatz).
Die primäre und wohl bekannteste Kennzahl im Zusammenhang mit der Solvency II Regelung ist die Solvabilitätsanforderung (SCR). Sie stellt ein Abbild der Eigenkapitalstruktur des Unternehmens dar. Diese Solvency II Quoten müssen von Jahr zu Jahr von den Versicherungsunternehmen publiziert werden. Liegt die Solvenzquote eines Versicherers bei unter 100%, so muss der Versicherer der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistung einen Maßnahmenkatalog vorlegen, der die kurzfristige Verbesserung der Finanzstabilität zum Ziel hat. Dabei sagt eine SCR – Quote von 100% aus, dass die Versicherungsgesellschaften mit sehr großer Wahrscheinlichkeit alle Zahlungsverpflichtungen der Kunden, auch im Falle der anfangs genannten Extremsituationen, begleichen können!
Deutsche Lebensversicherer sind stabil – aber auch für die Zukunft gerüstet?
Die Solvency Quote wird in eine Netto- und in eine Bruttoquote unterschieden. Während sich die Versicherungsunternehmen bei der Bruttoquote, innerhalb der fortwährenden Übergangszeit, noch mit Übergangshilfen schönrechnen dürfen, stellt die Nettoquote ein tatsächliches Abbild der Stabilität dar.
Waren bei der letzten Veröffentlichung der Quoten im Jahre 2021 alle deutschen Lebensversicherer bei der Bruttoquote auf einen Wert von über 100 Prozentpunkten gekommen, schaut es bei der Nettoquote leider nicht ganz so rosig aus.
Ganze 20 Unternehmen, der rund 80 in Deutschland im Vergleich stehenden Gesellschaften, würden ohne Übergangshilfen nicht in der Lage sein, die geforderte Stabilität für den Kunden zur Verfügung zu stellen.
Extremsituationen bereits vorhanden?
Das würde im Umkehrschluss auch bedeuten, dass eben diese 20 Unternehmen unter „Extremsituationen, die statistisch maximal alle 200 Jahre auftreten“, ins Straucheln geraten würden.
Unter solchen Extremsituationen versteht die europäische Versicherungsaufsicht unter anderem: Einen Verfall an den Aktienmärkten, eine Immobilienkrise, einen Zinsverfall, das Auftreten einer Pandemie oder auch Naturkatastrophen.
Vor einigen Jahren noch, hätten wir ruhigen Gewissens sagen können, das bisweilen keine solche Extremsituation vorhanden war. Im Jahr 2021 sieht die Situation nun aber gänzlich anders aus. Mindestens drei der oben genannten Extremumstände sind omnipräsent und so muss man sich bisweilen die Frage stellen, ob die in dem Modell der Solvency II Regelung aufgestellte Extrembelastung für Versicherungsunternehmen nicht schon in vollem Gange ist.
Wenn dem so sei, ist es für jeden Besitzer einer Lebens– oder Rentenversicherung von essentieller Bedeutung, die Solvenzquote seiner Versicherung zu prüfen und diese Quote für die kommenden Jahre im Blick zu halten. Ist Ihr Versicherer jetzt schon nicht mehr in der Lage stabil in der Zukunft für Sie vorzusorgen (Solvenzquote < 100%), sollten Sie möglichst schnell darüber nachdenken, ob hier noch der richtige Partner an Ihrer Seite ist! Im Zweifel sollten Sie Ihre Versicherung von Profis auf den Prüfstand stellen lassen!