Weniger Bürokratie und Komplikationen durch Aufhebungsverträge
Oft wird zum Aufsetzen eines Mietaufhebungsvertrags geraten, wenn befristete Mietverhältnisse auf Wunsch einer oder beider Parteien außerplanmäßig beendet werden soll. Gerade bei Wohngemeinschaften oder Haushalten mit mehreren Personen ist der Ansatz interessant. Und zwar dann, wenn nicht alle Personen einen Auszug aus der gemeinsamen Wohnung planen. Raten Mietrechtsexperten in ihren Tipps zum Mietaufhebungsvertrag, liegt dies oftmals auch daran, dass die involvierten Personen unbürokratisch, zügig und nicht zuletzt günstig von Verträgen Abschied nehmen können. Vermieter, die ihre Mieter zur Unterzeichnung eines Mietaufhebungsvertrags bewegen möchten, locken mitunter mit Ablösungszahlungen oder der Übernahme von Kosten für Renovierungsarbeiten, die normalerweise der Mieter tragen müsste.
Mehr Tipps für Mieter und Vermieter
Mietvertrag kündigen - http://www.mietvertrag-kuendigen.de
Wohnungsübergabe - http://www.wohnungsuebergabeprotokoll.de
Betriebskostenabrechnung - http://www.ummelden.de/...
Post nachsenden - http://www.nachsendeauftrag.net
Alle wichtigen Vereinbarungen schriftlich fixieren
Rechtlich gesehen, das zeigen die wertvollen Ratschläge zur Abfassung des Aufhebungsvertrags sehr deutlich, gibt es keine genauen Vorgaben zur Form der Schriftstücke. Dennoch lohnt es sich einige Tipps zum Mietaufhebungsvertrag zu berücksichtigen. Ganz gleich, ob es um gewerblich genutzte oder rein zu Wohnzwecken gemietete Immobilien geht. Wichtig ist die schriftliche Fixierung des vereinbarten Auszugstermins. Ohne diese Vorkehrung könnte es letztlich doch zu Problemen kommen. Denkbar ist übrigens auch die Erstellung eines Aufhebungsvertrags, der sich einzig auf einige Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bezieht. Etwa in Fällen, in denen Mieter von der Pflicht zur Gartenpflege oder der regelmäßigen Treppenhausreinigung entbunden werden sollen.
Einige zentrale Tipps zum Mietaufhebungsvertrag sollen im Folgenden knapp formuliert dargestellt werden.
Genaue Adresse, Wohnungszustand und Renovierungsbedarf
Relevant ist ein eindeutiger Bezug zum geltenden Mietvertrag samt Nennung der Termine, zu denen einerseits das Mietverhältnis endet und andererseits das Objekt geräumt sein soll. Selbstverständlich weisen die Tipps auch darauf hin, dass die genaue Adresse im Aufhebungsvertrag zu finden sein müssen. Auch die Etage kann eine sinnvolle Ergänzung zur Anschrift sein. Vereinbart werden muss zudem präzise, in welchen Zustand die Immobilie zu übergeben ist. Müssen kleinere oder größere Schäden im Rahmen von Renovierungsarbeiten ausgebessert werden, und wer trägt die Kosten? Beide Fragen sollte der Aufhebungsvertrag unmissverständlich beantworten.
Vorhandene Mängel ergänzend protokollieren
Generell sollte parallel ein Protokoll zu Mängel angefertigt werden, aus dem neben den Schäden auch hervorgeht, ob Mieter für die Beseitigung aufkommen müssen. Falls ja, muss ist festzuhalten, in welchem Umfang. Dazu kann auch eine Frist für die Schadensregulierung gehören. Sofern noch eine Betriebskostenabrechnung erfolgen muss, ist auch dies samt Höhe und Zahlungsziel feszuhalten.
Nebenkosten, Abfindungen und Fragen zum Inventar
Weiterhin sollte schriftlich vereinbart werden, wann die Abrechnung der erbrachten Kaution erfolgt. Dies gilt auch für Zusagen zu möglichen Abfindungszahlungen zugunsten der Mieter. Sollten Mieter selbst für Dinge wie sanitäre Anlagen oder andere Einbauten im Wohnraum gezahlt haben und sollen diese beim Auszug mitgenommen werden, sollte dies ebenso im Vertrag stehen, um spätere Debatten zu vermeiden. Einer der bedeutendsten Tipps zum Aufhebungsvertrag bezieht sich auf die obligatorische Klausel zum Widerspruch gegen eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses für den Fall, dass Mieter der Auszugsvereinbarung nicht nachkommen. Nicht vergessen werden darf die Unterzeichnung des Vertrags inklusive Datum durch die beteiligten Personen.
Dies mag zunächst nach einem eher überflüssigen Hinweise klingen. Tatsächlich jedoch wird dies nach wie vor gerne vergessen, was eine Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge hat. Ohne Unterschrift behält der Mietvertrag seine Gültigkeit, was für beide Seiten mehr als ärgerlich sein kann.