Nachdem eine erste Serie von Prüfungen stattgefunden hat, werden jetzt die vorhandenen Listen bekannt gemacht. Sie enthalten für den Bereich "Familienrecht" 10 Sachverständige, für den Bereich Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht 8 Sachverständige und 2 Sachverständige für den Bereich Sozialrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht.
"Auch wir hören häufig Klagen über Gutachten, ohne das bewerten zu können", berichtet Yvonne Winter, Vorstandsmitglied der Psychotherapeutenkammer Hessen. "Bei den Gutachtern unserer Liste haben wir nach einem Zufallsprinzip Gutachten geprüft und können sicher sein, dass sie die fachlichen Standards beherrschen".