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PVS: Zahlungsmoral der Patienten sinkt

(lifePR) (Mülheim an der Ruhr, )
Vertrauen ist eine wichtige Sache zwischen Patient und Arzt. Doch nicht immer ist es beidseitig. Während die medizinischen Leistungen gerne sofort in Anspruch genommen werden, lässt man sich mit dem Begleichen der Rechnung gern viel Zeit. Jedenfalls häufen sich die Berichte, dass die Zahlungsmoral in Deutschland sinkt. Immer mehr geht es dabei nicht nur um die Privatversicherten, sondern auch um die Selbstzahlerleistungen, die als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet werden. Auch selbstständige Zahnärzte haben unter der schwindenden Zahlungsmoral ihrer Patienten zu leiden.

Die Privatärztliche VerrechnungsStelle (PVS) Rhein-Ruhr/Berlin-Brandenburg - mit über drei Millionen Rechnungen jährlich größter Abrechnungsdienstleister für Mediziner und Zahnmediziner – kann diesen Trend bestätigen. Zwar ist die Gesamtanzahl der Mahnungen mit steigendem Rechnungsvolumen ebenfalls deutlich angestiegen, die prozentuale Quote in Bezug auf die jeweilige Rechnungsanzahl unterstreicht den Trend nach oben.

In Nordrhein-Westfalen verzeichnet die PVS Rhein-Ruhr allein im ersten Halbjahr 17,8% erste Mahnungen, die je nach Wunsch der Ärzte 30 bis 60 Tage – im Durchschnitt 42 Tage – nach Rechnungsversand herausgehen. Diese Quote lag 1999 bei nur 15,3 % und ist in den Folgejahren stetig gestiegen und dies bei stetig steigenden Praxiskosten. Im vergangenen Jahr waren bereits 16,5% zu verzeichnen. Hingegen zeigen die Folgemahnungen, die jeweils nach weiteren 3 Wochen versandt werden, ein stabileres Bild. Bei den zweiten Mahnungen ist die Quote um die 6% seit längerem stabil. Ebenso bei den dritten Mahnungen mit durchschnittlich 2,4 %. Für die danach verbleibenden offenen Forderungen wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Diese Quote hat sich mit aktuell 0,6% seit dem Jahre 1999 kaum verändert.

Die sinkende Zahlungsmoral unter Patienten belastet inzwischen jede zweite Arztpraxis: Im Durchschnitt verliert eine Arztpraxis ca. 1% ihres Umsatzes durch Forderungsausfälle; etwa jede 5. Honorarabrechnung muss mindestens einmal angemahnt werden. Da diese Einnahmequelle für das Überleben der Praxis entscheidend ist, liegt es nahe, beim Mahnen auf bewährte Inkasso-Strategien zu setzen:

Zeitnahe Abrechnung
Die – schnelle – Zahlungsbereitschaft der Patienten kann sicherlich durch entsprechende Maßnahmen gefördert werden. Dies beginnt mit der zeitnahen Abrechnung nach Behandlungsende. Die PVS empfiehlt eine zügige Abrechnung, möglichst im Monatsrhythmus für abgeschlossene Behandlungsfälle, während vielfach bei Ärzten noch die sogenannte Quartalsabrechnung auch gegenüber Privatpatienten üblich ist. Den angeschlossenen Ärzten wird durch entsprechende Beratung und technische Unterstützung die Voraussetzung für eine zügige Abrechnung überwiegend durch Bereitstellung der Abrechnungsdaten online oder per Diskette ermöglicht.

Korrekte übersichtliche Rechnung, Überweisungsvordruck Eine inhaltlich korrekte und in der Darstellung übersichtliche und gut lesbare Rechnung sowie ein beigelegter Überweisungsvordruck fördern ebenfalls die Zahlungsbereitschaft. Trotz des zunehmenden Onlinebankings und Automatisierung durch Überweisungsautomaten kann die PVS immer noch mehr als 80% ihrer Zahlungseingänge auf Basis ihres bereitgestellten Überweisungsvordruckes erkennen.

Rückfragen von Patienten Auch die Bearbeitung von Wünschen und Anliegen der Rechnungsempfänger trägt zur Beschleunigung des Zahlungsverhaltens bei. So versteht sich die PVS auch gegenüber den Patienten als Dienstleister. Kompetente Spezialisten stehen für Rückfragen von Kostenträgern und Beihilfestellen oder Ratenwünsche von Patienten zur Verfügung, während Gebührenexperten und Juristen sich dafür einsetzen, auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und neuester Urteile die abgerechneten Leistungen durchzusetzen.

Anschriftenermittlung Deutliche Zahlungsverzögerungen können eintreten, weil die Rechnung an die Erstanschrift nicht zustellbar ist. Die schnelle Ermittlung einer neuen oder korrigierten Anschrift ist also wichtige Voraussetzung, um auch größere Verzögerungen bis zur Zahlung zu vermeiden.

Konsequentes und termingerechtes Mahnverfahren Der wichtigste Punkt ist sicherlich das höfliche, aber konsequente und termingerechte Mahnverfahren. Viele Ärzte, die selbst abrechnen, haben auf diesem Gebiet gerade die größten organisatorischen oder sonstigen Hemmnisse, ein zeitgerechtes Mahnverfahren durchzuführen. Aber auch hier gelten die bereits für die Rechnungslegung aufgeführten Kriterien, wie Beilegen eines Überweisungsvordruckes für die Zahlung und schnelle und zufriedenstellende Bearbeitung von Rückfragen seitens der Patienten oder Rechnungsempfänger. Gerade in Zeiten immer enger werdender finanzieller Spielräume für Ärzte, aber auch für einen Teil der Patienten, werden die geschilderten Maßnahmen immer wichtiger, um mit schneller Bezahlung der offenen Rechnungsbeträge den regelmäßigen Liquiditätszufluss zu sichern.

Damit Ärzte sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können, bietet die PVS einen Abrechnungs- und Inkasso-Service, mit dem die Liquiditäts- und Ausfallrisiken der allgemein verschlechterten Zahlungsmoral vermieden werden.
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