Der Rundfunkrat tritt mindestens vierteljährlich zu öffentlichen Sitzungen zusammen. Er vertritt die Interessen der Allgemeinheit, überwacht die Programmgestaltung und berät das Direktorium, dessen Mitglieder von diesem Aufsichtsgremium gewählt werden. Die 34 Rundfunkratsmitglieder und ihre Stellvertreter werden direkt von den gesellschaftlich relevanten Gruppen für vier Jahre entsandt bzw. gewählt; Wiederwahl ist möglich. Mitglieder der Landesregierung und politische Beamte dürfen dem Gremium nicht angehören.
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