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Neu aufgelegt:Allgemeine Geschäftsbedingungen des RDA für Reiseverträge von Busunternehmen

(lifePR) (Köln, )
Seit 1986 empfiehlt der RDA als der Fachverband für die internationale Bustouristik "Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen" - mit großem Erfolg. Kostspielige Abmahnungen und Unterlassungsklagen gegen RDA-Mitglieder konnten vermieden werden, wenn die Unternehmen die vom RDA unverbindlich empfohlenen AGB unverändert übernommen haben. Die RDA AGB sind somit eine wichtige Grundlage für die vertraglichen Beziehungen zwischen Busreiseveranstalter und Kunde. Sie sind in sich geschlossen, ausgewogen und bieten Rechtssicherheit. Die Entwicklung eigener AGB überfordert oftmals den mittelständischen Busunternehmer, sodass das RDA Regelwerk hier erfolgreich Abhilfe schafft.

Soweit den Reiseverträgen keine AGB zugrunde liegen, muss im Streitfall das allgemeine Recht herangezogen werden, was zu vermeidbaren rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten führen kann. Dies liegt weder im Interesse des Kunden noch des Busreiseveranstalters.

Das Ziel des RDA bestand und besteht hierbei vor allem darin, das Mögliche und rechtlich Zulässige zu erreichen und kritische Wege sowie Risiken zu vermeiden. Da AGB einer Vielzahl von Vorschriften und rechtlichen Einschränkungen unterliegen, werden die RDA AGB regelmäßig von den RDA-Rechtsberatern, Professor Dr. Harald Bartl und Rechtsanwältin Brigitte A. Bech-Schröder, unter Einbeziehung und Anhörung der einschlägigen Verbände und Institutionen, wie auch der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung angepasst. RDA-Präsident Richard Eberhardt: "Mein Dank gilt den RDA-Rechtsberatern, einerseits für die jeweils aktuelle Überarbeitung der AGB aber andererseits auch für ihre immerwährende Rechtshilfe und Einzelfallberatung für die Mitglieder."

Bei der aktuellen Fassung wurde berücksichtigt, dass der Bundesgerichtshof eine Anzahlung von 20 % für Pauschalreisen für zulässig erklärt hat. Zwar ergibt sich aus diesem Urteil nicht, dass 20 % Anzahlung eine Obergrenze darstellen und höhere Anzahlungen, insbesondere bei Busreisen, unzulässig wären. Aus Gründen der Rechtssicherheit und weil eine Anzahlung von 20 % auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten für Busunternehmer noch vertretbar erscheint, ist die Anzahlungsklausel der RDA AGB bei der jetzigen Neuauflage dementsprechend angepasst. Eine rechtswissenschaftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Harald Bartl zum BGH Urteil und dessen Bedeutung für die Bustouristik ist auf der RDA-Homepage im Download eingestellt.

Im Übrigen bleiben die erfolgreichen RDA AGB für Reiseverträge mit Busunternehmen unverändert. Allerdings empfiehlt sich vor ihrer Verwendung, wie immer, eine individuelle Überprüfung auf die Anwendbarkeit für das betroffene Unternehmen. Es obliegt jedem Verwender, die rechtliche Zulässigkeit von ihm vorzunehmender Änderungen, Streichungen und Ergänzungen überprüfen zu lassen.

Neben den AGB für Busreisen bietet der RDA noch Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Mietomnibussen, für die Beförderung mit Omnibussen, für den Hotelreservierungsvertrag, sowie für das Incoming. Die AGB in der Fassung Februar 2008 und die weiteren Erläuterungen erhalten die RDA-Mitglieder sowohl gedruckt als auch auf der RDA-Homepage im Download-Bereich für Mitglieder. Die aktuellen AGB sind als Anhang beigefügt.
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