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12 vergebliche Gegendarstellungen

(lifePR) (Köln, )
Wahrheit, Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit – In den Songwelten von Peter Maffay sind das die wichtigen Säulen des Systems.

Schon klar, dass der deutsche Rocker gegen kritische Berichte – wenn ihm danach ist – mit allen Mitteln des Rechtsstaats vorgeht. Der Spiegel hatte über Ungereimtheiten rund um die Finca und den mallorquinischen Biohof des Musikers berichtet. Die Anlage, auf der Maffays Stifftung traumatisierten Kindern Urlaub und Erholung ermöglicht, verwahrlose und verärgere Geschäftspartner und Fans.

Maffay schreibt auf Facebook: „Es ist bedauerlich, dass es nötig ist, eine eigentlich renommierte Zeitschrift gerichtlich zur Wahrheit zu zwingen.“

Maffay hat vorerst Erfolg. Per Einstweiliger Verfügung wurde dem Spiegel in einem einstweiligen Verfügungsverfahren verboten, in aktuellen Berichten und im Archiv über jahrelange Misswirtschaft und über „Peterchens Mondfahrt“ im Zusammenhang mit angeblichen Skandalen rund um die Stiftung und die Finca auf Mallorca mit bestimmten Aussagen zu berichten. Das LG Köln untersagt dem Spiegel u.a. zu schreiben, dass es scheine, als sei ihm das Interesse an dem einstigen Herzensprojekt verloren gegangen.

Der Verlag kann weitere Rechtsmittel nutzen. Mit Gegendarstellungen nutzt Maffay aktuell seinerseits ein rechtliches Mittel, scheint damit aber kein wirklich glückliches Händchen zu haben. In bisher insgesamt 12 Gegendarstellungen fanden Spiegel-Justitiare darin formale Mängel und verweigerten deren Abdruck.

Arno Lampmann, Fachanwalt für gesetzlichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Es ist immer wieder verwunderlich, wie schwer sich gut beratene Prominente mit Gegendarstellungen tun.“

Grundsätzlich sind die Anforderungen an Gegendarstellungen deutlich und Experten auch bekannt. Bekannt ist aber auch, dass sich Verfahrensgegner in aller Regel mit allen Mitteln weigern, die geforderten Gegendarstellungen im Wortlaut zu veröffentlichen. Insbesondere da kurze Fristen laufen, ist es ist es daher äusserst wichtig, schnell gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wir haben uns auf den Schutz von Unternehmen und Persönlichkeiten spezialisiert. Falls Sie zu den Betroffenen von rechtswidriger Berichterstattung gehören, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.

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Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartner für alle Themen des Medienrechts.

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