Ob Amazon dem Problem Herr wird bleibt abzuwarten, denn die Bewertungsmafia ist gut organisiert. So ist es üblich, dass professionelle Online-Buchbewerter das Buch kostenlos erhalten. Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien und Reputation: „Das ist natürlich grundsätzlich kein Verbrechen, ein fader Beigeschmack bleibt aber. Wettbewerbsrechtlich ist das noch mal ein ganz anderes Thema. Die Grenze zum unlauteren Wettbewerb ist da fließend.“
Massive Zunahme der Bewertungen „gegen Anreiz“
Bewertungen „gegen Anreiz“ nehmen aktuell stark zu und dieser Trend macht natürlich auch vor Dienstleistungen nicht halt. Werden Ärzte oder Rechtsanwälte bestens bewertet ist das ein „Trust-Faktor“, denn nicht nur zukünftige Kunden, sondern auch Suchmaschinen schätzen ausführliche Bewertungen. Lampmann: „Sich Bewertungen zu erschleichen und sich damit einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen ist nach UWG absolut unzulässig.“
Mitbewerber, die den Verdacht hegen, dass am gemeinsamen Markt mit gekauften Bewertungen Kasse gemacht wird, sollten sich das nicht gefallen lassen.