Soweit die kurze und für den deutschen Verbraucher nicht wirklich bedeutsame Geschichte, die aus Sicht eines Juristen allerdings faszinierende Facetten hat. Rechtsanwalt Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - unter anderem für das Thema „Recht am eigenen Bild“ in der Beratung und in der Verfolgung von Rechtsverletzungen zuständig.
Als Experte für das sogenannte Bildnisrecht sieht Lampmann die Veröffentlichung von Bildern im Zusammenhang mit ausbleibender Kredittilgung zwar als grundsätzlich unzulässig an, weil schon allein die Vereinbarung unwirksam ist. Allerdings haben die Mädchen ihre Einwilligung zur Veröffentlichung gegeben, falls sie mit den Raten in Verzug geraten sollten. Auch die Fotos als solche wurden offenbar freiwillig erstellt, auf das „Recht am eigenen Bild“ haben sie somit vordergründig verzichtet.
Lampmann: „In Deutschland stünde das Recht am Bild jedoch nicht in Frage, denn die Einwilligung in die (bedingte) Nutzung wäre unwirksam, da sittenwidrig. “ Das „Recht am eigenen Bild“ ist ein starkes und wichtiges Recht, dass nicht durch windige Verträge ausgehebelt werden kann. Lampmann sieht daher auch viele AGB von sozialen Medien kritisch: „Auch wenn viele Portalbetreiber denken, dass sie umfassende Veröffentlichungsrechte haben, sieht der juristische Alltag doch anders aus.“ Betroffene sollten jedwede Verletzung ihrer Rechte konsequent verfolgen lassen.