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Journalisten auf der Schwarzen Liste

(lifePR) (Köln, )
Man sieht den Papieren an, dass sie schon durch viele Hände gegangen sind: Vieles deutet darauf hin, dass der Umgang mit der „Schwarzen Liste“ für beim G20-Gipfel unerwünschte Journalisten nicht wirklich den aktuellen Erfordernissen an Daten- und Persönlichkeitsschutz entsprach.

Rechtsanwalt Dr. Haberkamm, Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Hier werden Grundrechte mit Füßen getreten und viele der Betroffenen werden bis heute nicht wirklich wissen, wie sie auf diese Liste kommen und welche weiteren Konsequenzen drohen. Auskunft dazu gibt es bislang nicht.“

Ausgedruckte Listen mit den Namen von bis zu 80 Journalisten wurden am Eingang zum Hamburger Gipfel-Pressezentrum von Polizei-Beamten abgeglichen. Wer hier auftauchte, dem wurde aus Sicherheitsgründen der Zugang trotz zuvor erfolgter Akkreditierung versagt. Betroffenen Journalisten wurde mitgeteilt, dass ihre Anwesenheit im Pressebereich des G20 Gipfels nicht erwünscht sei. Neugierige Journalisten wurden gewarnt: „Glauben Sie mir, da wollen Sie bestimmt nicht draufstehen.“ Regierungssprecher Steffen Seibert bestätigte inzwischen, dass 32 Journalisten die bereits erteilte Akkreditierung zum G20-Gipfel wegen Sicherheitsbedenken nachträglich wieder entzogen wurde bzw. entzogen werden sollte.

Für Medienrechtler wie den Kölner Juristen Dr. Niklas Haberkamm werden hier gleich mehrere Grundrechte verletzt: Es liegen sowohl Eingriff in die Presse- als auch die Berufsfreiheit vor. Da der Umgang mit den Listen zudem auch jedem Unbeteiligten einen Einblick in die aufgeführten Namen gewährte, sieht der Medienrechtsexperte auch Verstöße gegen das Datenschutz- und das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen als gegeben. Dr. Haberkamm: „Journalisten müssen bei ihrer Arbeit Gesetze und die journalistische Sorgfaltspflicht beachten. Die Einhaltung dieser Vorgaben setzen wir regelmäßig für unsere Mandanten in Fällen von rechtsverletzender Berichterstattung durch. Entsprechende Forderungen sind aber keine Einbahnstraße. Ebenso wie die Journalisten sich an Regeln zu halten haben, muss der Staat dann auch die Rechte der Journalisten wahren. Dies hat vorliegend offensichtlich nicht funktioniert.“ Dr. Haberkamm merkt abschließend noch an, dass von offizieller Seite eine Begründung des Vorgehens ausdrücklich zum Schutz des Persönlichkeitsrechtes der betroffenen Journalisten zurückgehalten wird. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts werde damit letztlich endgültig ad absurdum geführt.

Dr. Haberkamm rät betroffenen Journalisten, die Initiative zu ergreifen und für ihre bedrohten Rechte einzutreten.

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Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm ist als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartner für alle Themen des Presse- und Medienrechts.

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