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Kritik an Akquisetaktik von Anlegerschutzanwälten

Harte Bandagen am Bank- und Kapitalmarkt: Strafen für Rechtsverletzungen werden in Kauf genommen

(lifePR) (Köln, )
„Ich kann es bis heute kaum glauben, was auf diesem Markt passiert.“ Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner der Marken-, Rechte- und Personenschützer-Kanzlei LHR (Köln) an den Umgang mit schier unglaublichen Rechtsverletzungen gewöhnt, „aber was auf dem Bank- und Kapitalmarkt los ist, das übertrifft wirklich alles.“

Lampmann vertritt die vermeintlich Bösen, also Vermittler von Kapitalanlagen, Bank-Berater, Fonds-Emittenten und Produktentwickler des Kapitalmarktes, deren Kunden – aus welchen Gründen auch immer – mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage nicht zufrieden sind. Seltsamerweise sind es aber gerade nicht die Kunden dieser vermeintlich schwarzen Schafe, die ihren Finanzberatern das Leben zur Hölle machen, sondern Rechtsanwälte, die auf Mandantenfang sind und konkrete Rechtsverletzungen billigend in Kauf nehmen, um den Boden für eine perfekte Anleger-Akquise zu bereiten – was besonders bei großen und bekannten Namen – Google sei Dank – extrem gut klappt. Schadensfälle und der damit zusammenhängende Beratungsbedarf werden aus bestimmter Quelle dadurch erst künstlich geschaffen.

Lampmann: „Oft werden Anleger, die ihren Fall bereits abgeschlossen haben auch in völlig aussichtslose Verfahren hineingezogen. Die Mandanten werfen dem schlechten Geld ihr Gutes hinterher. Am Ende verdient nur der Anlegerschutzanwalt.“ Deren Berufsgruppe will Lampmann nicht verteufeln, „aber in der Szene gibt es einzelne Protagonisten die den Bogen der legalen Möglichkeiten deutlich überspannen."

Es werden angebliche Interessengemeinschaften und dubiose Aktionsbündnisse gegründet, um den Ruf von Fonds-Gesellschaften, Vermittlern oder Immobilien-Verwertern massiv zu schädigen. Die Frage nach der Zulässigkeit dieses Vorgehens wird oft zugunsten dem eigenen Profitinteresse und den möglichen Kanzleieinnahmen beantwortet.
Lampmann: „Da wird eine Abmahnung auch mal in Kauf genommen, weil der Zuwachs an Mandanten die hier drohenden Kosten oder Vertragsstrafen doppelt und dreifach aufwiegt.“

Bis zu 50.000 Euro wird nach Auskunft von Szenekennern für das Löschen eines Artikels im Internet verlangt. .Es gibt sogar angebliche Journalisten, die entsprechende Summen verlangen und dafür den Verzicht auf Berichterstattung garantieren. Je nachdem, in welchem Zeitfenster eine solche Attacke geritten wird, schädigt der Anlegerschutzanwalt, der so etwas initiiert sogar massiv die Interessen seiner zukünftigen Mandanten, denn schlechte Presse treibt Gesellschaften mit Ansage in die Insolvenz und erschwert es Insolvenzverwaltern immens, ihre Arbeit zu tun.

In einschlägigen Blogs und Foren werden Warn- und Verdachtslisten geführt und unter dem Deckmantel der Presse- und Meinungsfreiheit wird vermeintlich investigativer Journalismus betrieben – alles zum Schutz der Anleger. Lampmann vermutet, dass viele dieser Anlegerschutz-Initiativen in Wirklichkeit von Anwälten oder Mitbewerbern gesteuert und auch finanziert werden.
Opfern dieses krassen Stalkings empfiehlt Lampmann sofort und konsequent zu reagieren. Denn hat eine Lunte erst einmal Feuer gefangen, dann ist es nicht mehr weit bis zum Flächenbrand.

Eine gewisse Wehrhaftigkeit sollte als natürlich Abwehrmechanismus jedem auf Überleben fixierten Unternehmen der Finanzbranche eigen sein. Dazu gehört, dass jede Rechtsverletzung, jede auch noch so kleine mögliche Geschäftsschädigung im Keim erstickt wird. Lampmann steht Unternehmen und Einzelpersonen, deren Reputation insbesondere im Netz über das erträgliche und zulässige Maß hinaus verletzt wurde oder verletzt werden könnte.

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Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Kölner Marken-, Rechte- und Personenschützerkanzlei LHR.

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