Jetzt ermittelt sogar der Staatsanwalt und untersucht das Urteil zum Aktenzeichen 152 Ns 59/15 kritisch. Die Kollegen werfen dem Richter a.D. vor, völlig sinnfrei Aktenteile in sein Urteil hineinkopiert zu haben, die überhaupt nicht in die Hauptverhandlung eingeführt worden waren. Ein Fauxpas, der auch durch eine außergewöhnliche Arbeitsbelastung nicht zu entschuldigen ist. Das fuchst die sorgfältiger arbeitenden Richter insbesondere vor dem Hintergrund, dass das gesprochene Urteil viel zu milde ausgefallen war. Ein Betrunkener hatte mit einem Fahrzeug gezielt Menschen angegriffen, nur durch viel Glück kam es nicht zu erheblichen Personenschäden - er kam vor dem Amtsgericht mit 90 Tagessätzen a 40 Euro davon.
"Viel zu mildes Urteil"
Die Sache kam übrigens nur ans Tageslicht, weil das Verfahren vor das Landgericht getragen wurde. Hier wurde das Urteil des schlampigen Amtsrichters "leicht" abgeändert: 13 Monate Freiheitsentzug auf Bewährung. Auf den Richter wartet wohl eine Anklage wegen Rechtsbeugung - dafür droht Gefängnis bis zu 5 Jahren.
Rechtsanwalt Arno Lampmann, Partner bei LHR - Kanzlei für Merken, Medien, Reputation: “Damit keine Missverständnisse aufkommen: Richter sind Menschen und dürfen auch mal Fehler machen. Wenn einem Richter – wie in diesem Fall – seine Verantwortung aber so völlig egal ist, muss das Konsequenzen haben. Strafverfahren gegen Richter führen allerdings höchst selten zu Verurteilungen. Da darf man wirklich gespannt sein, wie diese Geschichte endet."