Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 644786

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft Stadtwaldgürtel 81-83 50935 Köln, Deutschland http://www.lhr-law.de
Ansprechpartner:in Frau Birgit Rosenbaum +49 221 27167330
Logo der Firma Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft
Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

Soft Cake ist keine Marke

Bundespatentgericht beendet langjährigen Markenstreit zugunsten des Wettbewerbs

(lifePR) (Köln, )
„Der Fall zeigt, wie wichtig eine gute markenrechtliche Beratung im Vorfeld einer beabsichtigten Markenregistrierung ist!“ Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum II ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - und kann die Problematik bei der Anmeldung von „Soft Cake“ als Marke nachvollziehen: „Kuchen oder Eiswaffel kann man ja auch nicht als Eigenmarke anmelden!“

Das deutsche Bundespatentgericht hat nun einem langjährigen Streit ein Ende gesetzt und den Antrag eines Lebensmittelproduzenten auf Markenschutz abgelehnt. Hauptargument: „Englische Warenbeschreibungen seien oftmals sehr differenziert erklärend, daran ändere auch ein deutscher Sprachgebrauch nichts und eine Erklärung ist nun mal als Marke nicht anmeldefähig". Aufgrund des Freihaltebedürfnisses und der allgemein fehlenden Unterscheidungskraft ist ein Begriff wie „Soft Cake“ nicht schützenswert und kann daher nicht als Marke beim DPMA eingetragen werden. Heranzuziehende Rechtsnormen: (§§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 37 Abs. 1 MarkenG) und (§§ 8 Abs. 2 Nr. 2, 37 Abs. 1 MarkenG).

Wettbewerb hat Anspruch auf Freihaltung

Die Richter hielten es nicht für zulässig, einen allgemeinen Begriff wie Soft Cake eindeutig einem einzelnen Unternehmen und dessen Herstellungsprinzipien zuzuordnen, zumal bei Soft Cake der beschreibende Begriffsinhalt überwiegt. Rosenbaum: „Ein Soft Cake ist kein typischer Kuchen, sondern nur eine Art Kuchen, das macht einen feinen Unterschied! Mitbewerber haben daher ein berechtigtes Freihaltebedürfnis, wenn sie ebenfalls Soft Cakes verkaufen wollen.“

Bundespatentgericht vom 2. November 2016 t (Az.: 24 W (pat) 556/16)

Website Promotion

Website Promotion
Homepage LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartnerin für alle Themen des Markenrechts.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.