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Streit zwischen YouTube und GEMA beendet

(lifePR) (Köln, )
YouTube gilt im Vergleich der Anzahl der Suchanfragen heute als zweitgrößte Suchmaschine der Welt nach Google. Bei vielen Suchanfragen nach deutschen und internationalen Titeln erschien aber statt dem Video-Stream immer öfter das rote „Sorry“, mit dem YouTube sich dafür entschuldigte, für das Abspielen des gesuchten Titels nicht über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

YouTube muss GEMA-Titel nun nicht mehr sperren

Damit soll jetzt Schluss sein: Nach jahrelangem Rechtsstreit einigten sich YouTube und die deutsche GEMA auf ein Verfahren, das auch bislang gesperrte Titel in Deutschland zugänglich machen soll. Angeblich soll YouTube für jeden Song einen Betrag an die GEMA überweisen. Details aus dem Vergleich gibt es aber nicht.

Für den normalen Nutzer ändert sich nichts


Die Übereinkunft regelt allerdings nur das Veröffentlichungsrecht von YouTube in Bezug auf Rechte, die von der GEMA geschützt werden. Rechtsanwalt Arno Lampmann schützt die Rechte von Musikern in Deutschland und den USA und stellt fest: „Natürlich sind die Werke weiterhin geschützt und dürfen nicht von YouTube-Nutzern hochgeladen werden. Ein Veröffentlichen von urheberrechtlich geschütztem Material ist weiter nur mit der Genehmigung aller Rechteigentümers möglich.“

Heißt: Für den normalen Youtube-Nutzer ändert sich nichts. Er darf weder seine eigenen Filme mit geschützter Musik vertonen noch Mitschnitte geschützte Werke verteilen. Lampmann: „Musiktitel dürfen nur mit Zustimmung aller Rechteinhaber veröffentlicht werden. Das aktuelle Urteil ist nur interessant in Bezug auf GEMA-Rechte. Diese hatten bislang Veröffentlichungen selbst dann verhindert, wenn andere beteiligte Rechteinhaber mit einer Veröffentlichung ihrer Werke einverstanden waren oder diese sogar selbst eingestellt hatten.“

Ziemlich kompliziert für den „normalen“ User findet nicht nur Rechtewahrer Lampmann. Der User sollte weiterhin vorsichtig sein und Abmahnungen vermeiden, indem kein möglicherweise strittiges Material auf YouTube verwendet wird.

Rechtsanwalt Lampmann ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und Partner der Marken- Rechte- und Personenschützer-Kanzlei LHR in Köln. In Deutschland und den USA steht Lampmann Rechteinhabern bei der Wahrung ihrer Interessen mit juristischem Rat bis hin zur Verteidigung ihrer Rechte zur Verfügung.

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Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum vertreten Rechteinhaber im In- und Ausland. Arno Lampmann ist unter der Nummer 0221 / 2716733-0 telefonisch erreichbar – oder per mail lampmann@lhr-law.de.

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