Zahlung nicht möglich meldet das Gerät. Auch das noch. Hinter Maria Huber fangen die ersten Kunden an mit den Hufen zu scharren und nervös auf die Kassiererin zu schauen. Maria Huber kann sich das nicht erklären. Sie ist sich sicher, dass auf dem Konto noch ein Guthaben von rund 500 € sein müsste. Warum also ist eine Zahlung nicht möglich? Zum Glück hat sie noch die 50 € im Portemonnaie. Sie reicht der Kassiererin den Schein rüber und erntet einen erneuten mitleidigen Blick. Fragen Sie am besten mal bei Ihrer Bank nach, flüstert ihr die Kassiererin noch zu. Nichts wie raus hier aus der peinlichen Situation denkt sich Maria Huber und eilt mit den Kindern aus dem Supermarkt.
Zu Hause angekommen versorgt sie schnell ihre Kinder. In ihrer Sparkasse wird sie jetzt sowieso keinen erreichen. Also fährt sie nach dem Essen zunächst Felix zum Fußball und auf dem Rückweg zur Sparkasse. Auch der Kundenberater beugt sich verlegen zu ihr herüber. Frau Huber, wir können Sie nicht über ihr Guthaben verfügen lassen, weil ihr Konto gepfändet wurde. 850,00 € wurden vom ehemaligen Vermieter gepfändet. Peter, ihr Ex-Freund, hatte ihr zwar versichert, dass er die Mietschulden nach der Trennung und dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung übernehmen werde, aber offensichtlich hat er sie angelogen und nun hat der Vermieter zugeschlagen und durch seinen Anwalt das Konto von Maria Huber pfänden lassen.
Aber das Guthaben auf ihrem Konto stammt doch aus Sozialleistungen, sagt Maria Huber dem betretenen Kundenberater ihrer Sparkasse. Ja stöhnt er, aber seit dem 01.01.2012 gibt es keinen automatischen Pfändungsschutz mehr für Sozialleistungen. Selbst die Zahlungen des Jobcenters von dem Maria Huber zur Zeit leben muss, sind nach Eingang auf dem Konto pfändbar. Ratlos fragt Maria Huber ihren Kundenberater was sie nun unternehmen könne. Am einfachsten wäre es die Pfändung zu bezahlen, aber dazu reicht ihr Guthaben nicht aus, sagt der Banker. Toller Vorschlag denkt sich Maria Huber. Wenn sie das Geld hätte würde sie den ehemaligen Vermieter ja auch bezahlen aber woher nehmen wenn nicht stehlen? Und wie soll ich jetzt durch den Monat kommen? Ich habe gerade mal noch 25 € im Portemonnaie. Der Banker drückt Maria Huber einen Zettel mit Informationen zu einem P-Konto in die Hand und empfiehlt ihr sich erst einmal mit dem Merkblatt zu informieren. Genervt erlässt Maria Huber die Bank.
Zu Hause angekommen setzt sie sich vor ihren Computer, startet das Internet und sucht bei Google nach Informationen zum P-Konto. Kurze Zeit später klingelt bei mir in der Kanzlei das Telefon. Ich nehme ab, Rechtsanwalt Postulka, was kann ich für Sie tun? Frau Huber berichtet mir, dass sie soeben meine Website www.p-konto.de gefunden hat und dringen Hilfe benötigt. Sie schildert mir ihre peinliche Situation im Supermarkt und berichtet von dem Besuch bei Ihrer Sparkasse. Ich versuche Frau Huber zunächst zu beruhigen, aber ihr wird gerade das gesamte Ausmaß ihres Schlamassels bewusst. Wie soll ich denn meine nächste Miete bezahlen? Die Energieversorgung bucht auch in drei Tagen ab und was passiert mit der nächsten Überweisung des Jobcenters und der Familienkasse in 10 Tagen? Geht dann alles an den ehemaligen Vermieter? Zum Glück kann ich Frau Huber beruhigen. Ihr Kontoguthaben können wir schnell und einfach schützen, auch wenn Konto bereits gepfändet wurde. Ich empfehle ihr direkt wieder zu ihrer Sparkasse zu fahren und ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Wie heißt das? fragt mich Frau Huber. Sagen Sie einfach sie wollen ein P-Konto, dann weiß ihr Banker schon Bescheid, beschwichtige ich Frau Huber erneut. Und wie funktioniert das? Ganz einfach, erkläre ich ihr. Wenn Sie ihr Konto in ein P-Konto umgewandelt haben, ist automatisch ein Betrag in Höhe von 1.045,04 € monatlich vor einer Kontopfändung geschützt. Bis zu diesem Betrag können Sie dann immer über ihr Guthaben verfügen, auch wenn die Pfändung erst einmal drauf bleibt. Ok, sagt Frau Huber, das reicht für den Moment ja aus, aber spätestens in 10 Tagen wenn der Jobcenter zahlt und das Kindergeld kommt liege ich dann über dem Freibetrag und was passiert dann? Wird dann das Kindergeld an den ehemaligen Vermieter überwiesen nur weil Peter nicht Wort gehalten hat und den Vermieter nicht bezahlt hat? Das kann doch wohl nicht wahr sein? Nein, kann ich Maria Huber beruhigen. Der Grundfreibetrag in Höhe von 1.045,04 € kann erhöht werden, da sie ja zwei Kinder haben und Kindergeld für ihre Kinder erhalten. Da Maria Huber noch vor ihrem Computer sitzt bitte ich sie die Seite Schnellübersicht über die Freibeträge auf einem P-Konto auf meiner Website zu öffnen. Gemeinsam gehen wir dort die Beispiel durch. Da Frau Huber 2 Kinder hat und das Kindergeld für Annika und Felix auch auf ihr Konto gezahlt wird, kann der Freibetrag von 1.045,04 € auf 2.025,46 € erhöht werden. Bis zu diesem Betrag können Sie dann monatlich über Zahlungseingänge auf ihrem Konto verfügen, erkläre ich Frau Huber.
Super... Erleichterung macht sich am anderen Ende der Leitung breit. Aber wie funktioniert das jetzt praktisch? Was muss ich tun? Ganz einfach, antworte ich. Gehen Sie einfach zu Ihrer Sparkasse und sagen sie ihrem Kundenberater, dass er ihr Konto in ein P-Konto umwandeln soll. Muss er das denn tun, fragt mich Frau Huber sofort. Was wenn die das nicht machen? Kein Sorge, kann ich Frau Huber beschwichtigen. Jede Bank oder Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet ein bestehendes Konto auf Wunsch des Kunden in ein P-Konto umzuwandeln, ob die wollen oder nicht. Und wie mache ich das dann mit dem Freibetrag, sprudelt es aus Frau Huber heraus. Dazu brauchen Sie eine sogenannte P-Konto Bescheinigung. Mit der P-Konto Bescheinigung wird bestätigt, dass sie Anspruch auf den erhöhten Freibetrag haben. Nur wenn sie ihrer Bank eine P-Konto Bescheinigung vorlegen, ist die Bank auch verpflichtet ihnen den höheren Freibetrag einzurichten. Die Bescheinigung für ihr P-Konto kann ich ihnen dann erstellen, biete ich Frau Huber an. Auf meiner Website habe ich ein Formular erstellt, mit dem sie die Bescheinigung online beauftragen können. Super, sagt Frau Huber und wenn ich die Bescheinigung dann von ihnen bekomme, gebe ich die bei meiner Sparkasse ab. Ganz genau, bestätige ich. Wenn Sie das Formular gleich ausfüllen, kann ich die Bescheinigung heute noch erstellen und gleich an sie versenden. Perfekt und was kostet mich das, fragt Maria Huber. 30 € antworte ich ihr, inklusive Umsatzsteuer und Porto. Ich schicke ihnen die Bescheinigung per Nachnahme zu, dann brauchen sie die Bescheinigung nur noch ihrer Sparkasse vorzulegen. Dann verlieren wir mal keine Zeit. Frau Huber bedankt sich und legt auf. Schnell füllt sie das Formular zur Beauftragung der P-Konto Bescheinigung aus und macht sich auf den weg zur Sparkasse.
Ihr Kundenberater empfängt sie nun etwas freundlicher. Und Frau Huber, was wollen sie machen, fragt er sie. Ich will mein Konto in ein P-Konto umwandeln, sagt Frau Huber und fügt gleich noch hinzu: Die Bescheinigung für den erweiterten Freibetrag bringe ich morgen vorbei. Prima, schmunzelt der Sachbearbeiter. Sie haben die Zeit offensichtlich gut genutzt. Schnell füllt Frau Huber das Formular für die Umwandlung ihres Kontos aus. Und wann kann ich dann wieder über mein Geld verfügen, fragt sie den Banker. Wahrscheinlich schon morgen, antwortet er. Wenn Sie dann morgen die Bescheinigung vom Anwalt noch reinbringen, kann ich direkt den höheren Freibetrag freischalten. Dann haben sie erstmal Ruhe. Mach ich, sagt Maria Huber und verschwindet. Jetzt muss sie schnell Felix vom Fußball wieder abholen.
Am nächsten Tag kommt die P-Konto per Post. Maria Huber ist erleichtert. Sie gibt die Bescheinigung direkt bei ihrer Sparkasse ab und der Banker hat auch eine gute Nachricht. Alles ist schon eingerichtet. Sie können direkt wieder über ihr Guthaben verfügen. Gott sei dank, denkt Maria Huber. Das ist ja nochmals gut gegangen.