Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 34484

Rechtsanwaltskanzlei Bartholl Münster Badestr. 17 48149 Münster, Deutschland http://www.ra-janbartholl.de
Ansprechpartner:in Jan Bartholl +49 (1803) 505415-365249
RB
Rechtsanwaltskanzlei Bartholl Münster

Erstattung der Flugkosten bei Nichtantritt des Fluges

Rechte von Verbrauchern, Fluggästen und Reisenden gegenüber der Fluggesellschaft, dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, wenn ein gebuchter Flug nicht wahrgeonmmen werden konnte oder nicht angetreten wurde

(lifePR) (Münster, )
Der Flug für die Familie, für den Fußballclub oder für Freunde wurde im Internet zu günstigen Konditionen oder über ein Reisebüro gebucht. Seit der Buchung sind einige Tage, Wochen oder vielleicht sogar Monate vergangen. Die ursprünglichen Pläne können nicht eingehalten werden und der Flug muss umorganisiert oder abgesagt werden. Ob der Verbraucher den Flug wegen Krankheit nicht antreten oder aus anderen Gründen nicht wahrnehmen kann oder den Flug einfach verpasst hat, ist rechtlich zunächst unerheblich. Verbraucher haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der gezahlten Steuern und Gebühren. Denn Steuern und Gebühren als Passagierentgelte sind personenbezogene Kosten des Flugtickets, welche die Fluggesellschaft erstatten muss.

Das bedeutet zwar, dass in fast allen Fällen die bezahlte Summe für den reinen Flugpreis verfällt. Das Geld, was für Steuern und Gebühren an die Fluggesellschaft entrichtet wurde, muss jedoch grundsätzlich erstattet werden. Denn die Steuern hat die Fluggesellschaft zu Gunsten des Staates eingezogen. Diese Steuern fallen jedoch nicht an und müssen von der Airline auch nicht an den Staat abgeführt werden, wenn der Verbraucher den Flug nicht antritt. Die Gebühren für die Flughafennutzung wurden zu Gunsten des Flughafenbetreibers erhoben. Auch die Flughafengebühren werden den Luftfahrtgesellschaften nicht berechnet, wenn eine sogenannte No-show-rate festzustellen ist. Eine No-show-rate bedeutet, dass der Fluggast den Flug nicht angetreten hat und insofern auch die Gebühren nicht entrichtet werden mussten.

Umstritten ist, ob auch die häufig erhobenen weiteren Zuschläge und Gebühren, wie z.B. die Kerosinzuschläge erstattet werden müssen. Wird das Geld für den Kerosinzuschlag als interne Position der Fluggesellschaft verstanden, besteht kein Anspruch auf die Erstattung. Die Europäische Kommission verpflichtet die Fluggesellschaften jedoch, die Preisbestandteile des Flugtickets genau aufzuschlüsseln, so dass die einzelnen Positionen danach überprüft werden können, ob ein Anspruch auf Erstattung besteht. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Rechtsanwalt Jan Bartholl aus Münster wenden. Rechtsanwalt Jan Bartholl berät Sie kompetent, zuverlässig und unkompliziert in Verbraucherangelegenheiten. Zudem können Fluggäste die unrechtmäßig einbehaltenen Summen von den Fluggesellschaften auch noch nachträglich einfordern. Die Ansprüche verjähren erst nach der Regelfrist von drei Jahren.

Click here to find out more!

Einige Fluggesellschaften berechnen für die Bearbeitung der Erstattung zusätzlich "Bearbeitungsgebühren". Dies ist irreführend, da derartige Gebühren Entgelte darstellen, die für die Bearbeitung von gesetzlich rechtmäßigen Ansprüchen erhoben werden. Die Rückforderungen beruhen auf dem Umstand, dass Leistungen gerade nicht in Anspruch genommen wurden. Einige Airlines, insbesondere solche aus Irland und Großbritannien, versuchen, die Entgelte für die Abwicklung künstlich aufzublähen, um den Fluggast von vornherein von der Geltendmachung rechtmäßiger Erstattungsansprüche abzuschrecken. Dies gilt ebenso für die Taktik einiger Fluggesellschaften, die Erreichbarkeit erheblich zu erschweren. So teilen einige Airlines absichtlich keine E-Mail-Kontaktmöglichkeit mit, sondern nennen lediglich teure "Service"-Telefonnummern. Außerdem werden Faxnummern, Adressen oder andere Kontaktmöglichkeiten so weit wie möglich verschwiegen, um die Kontaktaufnahme zu erschweren.

Rechtsanwaltskanzlei Bartholl Münster

Die Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Bartholl aus Münster ist auf Grund ihrer aktuellen und interessanten Informationen rund um das Reiserecht und rechtliche Fragen über Reise und Flüge empfehlenswert. Die Münster Anwälte informieren über aktuelle Entscheidungen des Reiserechts. Es werden den Interessenten auch gut verständliche Berichte über reiserechtliche Themen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Wir stellen höchste Anforderungen an die Qualität unserer Leistungen. Unsere Kunden profitieren von unserer methodischen Informationsauswertung, unserer grenzüberschreitenden Beratungstätigkeit und unserem zielgrichteten Lösungsansatz. Wir betreuen Sie weit über juristische Details hinaus.
Sie genießen die Vorteile der umfangreichen und umfassenden Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern in Europa.

Unsere Arbeit basiert auf Vertrauen, Diskretion und Verbindlichkeit.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.