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BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG ist insolvent

Anleger haben Kapital zur Finanzierung von Immobilienprojekten bereit gestellt

(lifePR) (Bad Salzungen, )
Die Baxter Sachwert GmbH und Co. KG befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Unternehmen investierte Anlegergelder am deutschen Immobilienmarkt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde durch das zuständige Insolvenzgericht Herr Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus aus Berlin bestellt. Investiert wurden circa 9 Millionen aus Anlegergeldern in Immobilien, insbesondere in Wohnimmobilien und Pflegeheime.

Verantwortlich für die Unternehmensleitung der BAXTER Sachwert GmbH und Co. KG ist die BAXTER Verwaltungs-GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Frank Schulze. In der Vergangenheit hatte das nun in der Insolvenz befindliche Unternehmen eine bewegte Geschichte und gehörte vormals zur Anderson Group unter der damaligen Firmierung "Anderson fünfte Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG".

Im Zusammenhang mit den Turbulenzen der Anderson Gruppe erfolgte im Jahr 2013 eine Umbenennung in die heutige Firmenbezeichnung ohne den Zusatz Anderson.

Laut Ausführungen des Geschäftsführers Frank Schulte waren durch das Unternehmen für die Jahre 2015 und 2016 angeblich weitere Investitionen für den Kauf von Wohnimmobilien und Pflegeheimen im Volumen bis zu 70 Millionen geplant, was durch die Zusammenarbeit mit circa 200 Vertriebspartnern in Angriff genommen werden sollte.

Rechtsanwalt Pforr: "Wie nunmehr die harten Fakten bestätigen, ist dieser Plan fehlgeschlagen!"

Aus dem Umfeld der BAXTER Sachwert GmbH und Co. KG sowie aus der Presse ergaben sich bereits in der Vergangenheit eine Vielzahl von geäußerten Bedenken und Warnungen hinsichtlich der Rentabilität des Anlagemodells. Trotz allem wurde das Anlagemodell weiterhin an Anleger vertrieben, was Bedenken aufwirft.

Nach einem Telefonat mit der zuständigen Insolvenzkanzlei Voigt-Salus – zuständige Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Stephanie Hotopp - werden die konkreten Fakten und Zahlen der Insolvenzsituation derzeit von der Kanzlei Pfarr erfasst und aufgearbeitet. Konkrete Aussagen werden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen.

Tatsache ist jedoch, dass bedauerlicherweise auch hier das Investment-Modell unter Verwendung von Nachrangvertragskonstrukten, für den Investor der Geldanlage, zu erheblichen Verlusten führen wird.

Zu beachten ist die Besonderheit, dass vorliegend im Vergleich zu anderen Nachranganlagemodellen jedoch Grundbuchbesicherungen im Raume stehen. Dies deutet auf eine aussichtsreichere Position der Anleger hin im Vergleich zu unbesicherten Anlagemodellen.

Im derzeitigen Verfahrensstadium müssen wir jeden Anleger dringend empfehlen zunächst seine insolvenzrechtlichen Ansprüche zu sichern sowie jedwede laufende Zahlung zur Vermeidung von weiteren Vermögensverlusten sofort einzustellen.

Dies bedeutet, sachdienlicher Weise, seine Vertragsunterlagen durch eine mit diesem Vorgang befasste Anwaltskanzlei überprüfen zu lassen, zur Ermittlung und Durchsetzung daraus resultierender Rechtsansprüche gegenüber der Insolvenzschuldnerin.

Hier gilt:

Nur die Gläubiger die Ihre Rechte und Forderungen auch gegenüber der Insolvenzverwaltung geltend machen, werden bei Ausschüttung und Aufteilung, des durch den Insolvenzverwalter sichergestellten und verwerteten Restvermögens, berücksichtigt.

Besonders interessant für den Anleger dürfte vorliegend die Prüfung von Aus- und Absonderungsrechten sein, das heißt das Vorhandensein vorrangiger Befriedigungsrechte gegebenenfalls aus Sicherheitengestellung und Grundbucheintragungen.

Dies gilt es jedoch im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Daneben prüft die Kanzlei Pforr bereits jetzt Ansprüche betroffener Gläubiger gegenüber persönlich handelnden Organen, wie beispielsweise gegenüber dem Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft BAXTER Verwaltungs-GmbH Frank Schulze aber auch gegenüber sonstigen Dritten.

Ob und in welchem Umfang hier die Möglichkeiten der Gläubiger bestehen auch außerhalb der noch verbliebenen Insolvenzmasse Schadensersatz erfolgreich durchzusetzen, bedarf weiterer Prüfung.

Dies ist der Höhe nach auch wesentlich davon abhängig, auf welchem Umfang sich die Insolvenzausfallquote des einzelnen Anlegers im Rahmen der insolvenzrechtlichen Verwertung der Insolvenzmasse beziffert.

Abschließend ist bedauerlicherweise festzuhalten, dass es sich hier abermals bei einem Volumen von circa 600 Betroffenen Anlegern um einen bedauerlichen Großschadensfall im deutschen Immobiliensektor handelt.

Betroffene Anleger, die diesbezüglich weitere Informationen wünschen, können über unsere Homepage hierzu gerne Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen und ihre Unterlagen zur kostenlosen Erstüberprüfung und Ersteinschätzung übersenden.

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Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr hat sich auf die Organisation von Anlegergruppen nach Kapitalverlusten in Massenschadensfällen spezialisiert.

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