Rechtsanwalt Dr. Pforr aus Bad Salzungen: „Wir wollen nicht schwarz malen, aber die Schuldenlage scheint erdrückend zu sein, wir gehen von einem annäherden Totalverlust aus!“ Der Insolvenzverwalter spricht aktuell von einer „äußerst geringen“ Insolvenzquote. Anleger können in der aktuellen Situation nichts tun, um das Insolvenzverfahren zu beeinflussen. Auch von einer möglichen Sanierung zu träumen macht keinen Sinn. Vage Hoffnung streut der Insolvenzverwalter durch Hinweise auf interessierte Investoren. Dass Käufer aber die Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern erfüllen scheint ausgeschlossen. Dr. Pforr: „Aus meiner Sicht, ist zu befürchten, dass die 342 Millionen Euro, die über die Anleihen Biowertpapier II und III ins undurchschaubare Firmengeflecht des Ex-KTG-Vorstands Siegfried Hofreiter geflossen sind, für die Anleger verloren!“
Forderungen zur Insolvenztabelle müssen bis zum 17. März 2017 angemeldet werden, eine erste Gläubigerversammlung ist für den 6. Oktober 2016 geplant. Die Kanzlei Pforr wird an dieser Veranstaltung im Auftrag ihrer Mandanten teilnehmen.
Dr. Pforr weiter: „Anleger können allerdings Schadensersatzansprüche an die mutmaßlichen Verantwortlichen der KTG-Katastrophe stellen. Nahezu täglich bekommen wir Hinweise auf eine chaotische Unternehmensführung mit fehlenden Kontrollsystemen und völlig unangemessenen Kosten ist die Rede.“
Es liegt nahe, dass zumindest eine Vielzahl von Vermittlern mit mangelhafter und wenig anlegergerechten Beratung zum Anlegerleid maßgeblich beigetragen haben. Die auf Vermittlerhaftung spezialisierte Anlegerkanzlei empfiehlt Anlegern alle Optionen zu prüfen zu lassen.
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