Trotzdem fand die Deutsche Bank noch Interesse an einem Vertrieb und erlag wohl auch dem Provisionsdruck. Rechtsanwalt Dr. Pforr: „Aufgrund der sich abzeichnenden Krise und der Kenntnis darüber hätte man vom Verkauf dieses Fonds Abstand nehmen sollen, gerade wenn man die größte Bank im Privatkundensektor ist! Als seriöser Vermittler und Anlageberater konnte man hier wohl kaum echte Gewinnerwartungen definieren.“
Doch die Anlagerberater der deutschen Bank leisteten ganze Arbeit – und verdienten damit einiges an Geld. Über 5600 Anleger beteiligten sich mit Mindesteinlagen in Höhe von 15.000 US-Dollar am Fonds Nordcapital Bulkerflotte 1. Das böse Erwachen folgte mit der Insolvenz des koreanischen Reeders und den daraus folgenden Einnahmeausfällen. Im Rahmen eines Sanierungskonzeptes pulverten die Anleger nochmals 20 Millionen US Dollar in flache Sanierungsversprechen.
Die Landgerichte Heilbronn und Frankfurt mussten sich bereits mit dem Thema Schadensersatz in dieser Hinsicht befassen. Mit wenig Glück auf Seiten des Vermittlers und Beraters, dafür aber zurecht mit Erfolg auf Seiten des Anlegers.
Zwar sind die Schiffe noch unterwegs, an echter Wirtschaftlichkeit segeln die acht Einschiffsgesellschaften MS E.R. Basel, MS E.R. Bern, MS E.R. Bornholm, MS E.R. Bergamo, MS E.R. Bologna, MS E.R. Bilbao, MS. E.R. Brest und MS E.R. Barcelona allerdings weit vorbei.
Die Gesellschaft MS E.R. Barcelona hat mittlerweile als erstes und wohl auch nicht letztes Schiff des Fonds Schlagseite bekommen und den Weg zum Insolvenzgericht antreten müssen. Das zuständige Amtsgericht Lüneburg hat am 11. April das vorläufige Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 46 IN 33/16 eröffnet.
Dr. Pforr: „174 Millionen Anleger-Kapital sind wahrscheinlich bildlich gesprochen verbrannt und ob am Ende etwas mehr als Asche übrig bleibt, ist abzuwarten! Die Bulkerflottenanteile werden nur noch zu 1,5 % des ursprünglichen Einkaufspreises am Zweitmarkt gehandelt – das könnte ein wirklicher Totalausfall werden!“
Schadensersatzansprüche sollten an die Anlageberater und Vermittler der Anlage gerichtet werden. Diese haben nach Meinung von Kapitalmarkt-Experten Anleger mit teils falschen und überzogenen Versprechen gelockt und teils hinsichtlich der Kapitalanlage auch falsch beraten. Diesbezügliche Ausnahmen sind zwar nicht auszuschließen, es müsse aber in jedem Einzelfall geprüft werden, pauschal könne man nichts unterstellen. Zudem wurde in den der Kanzlei-Pforr bislang bekannt gewordenen Fällen nicht über die Provisionszahlungen, die zwischen Fondsgesellschaft und Vermittler bzw. Anlageberater geflossen sind, gesprochen. Dr. Pforr: „Darüber hätte in jedem Fall nach gängiger BGH-Rechtsprechung informiert werden müssen. Auch hier besteht dringender Prüfungsbedarf!“
Rechtsanwalt Dr. Pforr steht betroffenen Anlegern gern für ein informatives Erstgespräch über die Möglichkeiten Schadensersatz einzufordern zur Verfügung.
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