Doch was müssen eigentlich die für die Steuererklärungen verantwortlichen Vorstände genau tun? Vereine und Verbände sind ja weitgehend von der Steuer entlastet, bedingt durch ihre gemeinnützige Tätigkeit. So sind Gewinne im ideellen Bereich von der Ertragsbesteuerung freigestellt, Erlöse zumeist von der Umsatzsteuer befreit. Prinzipiell unterliegen Vereine den gleichen Steuererklärungspflichten wie andere Steuerpflichtige und müssen steuerpflichtige Einnahmen, soweit sie anfallen, anzeigen.
Was dabei aktuell zu beachten ist, erfahren Interessierte in einem Online-Seminar von redmark verein, das am 15. Februar 2011 stattfindet. Referent ist der Steuerberater Ulrich Goetze, der sich auf Vereinssteuerrecht spezialisiert hat. Der erste Block seiner Veranstaltung dreht sich um die Erstellung der Jahresrechnung. Die Teilnehmer bekommen Tipps zu Einnahmen und Ausgaben für die Mitgliederversammlung, zu den Erläuterungen sowie zur Einbindung der Nebenkassen und Gruppenkassen. Im zweiten Block erklärt der Referent die "Anlage Gem 1", in der Vereine Angaben zur Körperschaft- und Gewerbesteuer machen müssen. Hier ist insbesondere interessant, wer unter die Freigrenze des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs fällt und was die Gewinnpauschalierung bedeutet. Der dritte Block dreht sich um die Umsatzsteuererklärung. Anschließend erklärt Goetze die "Anlage EÜR", in der die Einnahmen-Überschussrechnung eingetragen wird, und gibt zum Schluss einen Ausblick auf die eBilanz, die ab 2011 Pflicht wird.
Das Seminar "Vereine aufgepasst: Aktuelle Hinweise zum Jahresabschluss und den Steuererklärungen für 2010" findet am 15. Februar 2011 um 18:30 Uhr statt. Die Teilnehmer verfolgen es nach der Anmeldung live am PC. Dabei ist es möglich, dem Referenten auch Fragen zu stellen. Die Veranstaltung dauert rund 90 Minuten und ist kostenlos.
Anmeldungen unter http://www.redmark.de/...