Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn ist eine förderrechtliche Voraussetzung. Mit ihr soll - solange über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist - die schnellstmögliche Realisierung von Vorhaben erreicht werden. Eine Förderung bereits begonnener Vorhaben ist haushaltsrechtlich ausgeschlossen. Die genannten Fördermittel der Regierung werden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt.
Regierung von Mittelfranken genehmigt vorzeitigen Baubeginn
Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn ist eine förderrechtliche Voraussetzung. Mit ihr soll - solange über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist - die schnellstmögliche Realisierung von Vorhaben erreicht werden. Eine Förderung bereits begonnener Vorhaben ist haushaltsrechtlich ausgeschlossen. Die genannten Fördermittel der Regierung werden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt.