Nach der Arbeitsstättenverordnung soll die Raumtemperatur 26° Celsius nicht überschreiten. Ist die Außentemperatur jedoch höher, dann darf es auch im Büro wärmer sein. Dies gilt auch für Arbeitsplätze im Freien. Ein Recht auf Hitzefrei haben die Beschäftigten nicht. Aber der Arbeitgeber hat die Pflicht für die Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen.
Hier einige Tipps der Gewerbeaufsicht der Regierung von Unterfranken, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer tun können, wenn die Hitze am Arbeitsplatz unerträglich wird:
• Bei Arbeiten im Freien: direkte Sonneneinstrahlung vermeiden, falls nicht möglich, geeignete Kleidung und Kopfschutz tragen. Unbedeckte Haut mit Sonnenschutzmittel schützen
• Früher mit der Arbeit beginnen, zusätzliche Pausen einlegen, Nutzung der Gleitzeit-regelung zur Verlagerung der Arbeitszeit
• Auf besondere Personengruppen Rücksicht nehmen: Werdende oder stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen, ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer
• Nachtabkühlung nutzen: Intensive Raumlüftung in den Abend- oder Morgenstunden
• Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung: Benutzung der Sonnenjalousien
• Viel trinken: Rechtzeitig und ausreichend Wasser, Säfte, Früchtetees oder Saftschor-len trinken (2 bis 3 Liter)
• Richtige Kleidung: Keine enganliegende, sondern helle, lockere Kleidung tragen und auf die Krawatte verzichten
Bei Beachten der vorstehenden Ratschläge ist eine Hitzeschädigung nicht zu erwarten. Vielmehr können die Beschäftigten dann, nach einem „heißen“ Arbeitstag, ihren Feierabend bei bester gesundheitlicher Verfassung genießen.