Bereits jetzt nimmt das Ausgleichsamt der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg formlose Anträge von Anspruchsberechtigten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Regierungsbezirk Unterfranken haben, entgegen.
Voraussetzung für die Gewährung der vollen monatlichen Rente von 250 Euro ist eine Mindesthaftdauer von sechs Monaten als politisch Verfolgter in der ehemaligen DDR sowie die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Opfers. Als bedürftig gilt, wer über ein monatliches Einkommen von derzeit nicht mehr als 1.014 Euro (bei Alleinstehenden) beziehungsweise 1.388 (bei Verheirateten oder in Lebenspartnerschaft Lebenden) verfügt, wobei das Einkommen des Ehepartners bzw. des Lebenspartners unberücksichtigt bleibt.
Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit sowie wegen Todes oder vergleichbare Leistungen (z.B. entsprechende Beamtenpensionen) bleiben bei dieser Einkommensgrenze unberücksichtigt. Bei Überschreiten der Einkommensgrenze um nicht mehr als 250 Euro erhält der Berechtigte die besondere Zuwendung in Höhe des Differenzbetrages.