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Gesundheitliche Auswirkungen der Ambrosia-Pflanze in Baden-Württemberg noch unklar

Das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart weist vorsorglich auf die Allergiegefahren insbesondere für Allergiker hin

(lifePR) (Tübingen, )
Die gegenwärtige Blütezeit der Ambrosia-Pflanze (auch unter dem Namen Traubenkraut bekannt) ist für das Landesgesundheitsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart Anlass, erneut auf die damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren hinzuweisen.

Aus Ländern mit schon länger bestehender, großflächiger Verbreitung der Ambrosia-Pflanze ist deren hohes allergenes Potential bekannt. Schon wenige Pollen können bei einer vorliegenden Ambrosia-Pollen-Allergie erhebliche gesundheitliche Beschwerden hervorrufen. Da der Pollenflug bei der Ambrosia erst in der zweiten Jahreshälfte einsetzt und bis in den Spätherbst andauern kann, zudem bei vielen gegenüber Ambrosia sensibilisierten Allergikern auch eine Sensibilisierung gegenüber Gräser- und/oder Baumpollen vorliegt, können diese Personen fast das ganze Jahr über unter allergischen Reaktionen leiden.

Untersuchungen des Landesgesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern bei Kindern der 4. Klasse haben gezeigt, dass über 10% der zwischen 2004 und 2007 untersuchten Kinder gegenüber Ambrosia-Pollen sensibilisiert waren. Da beim angewandten Allergie-Screening eine hohe Kreuzreaktivität gegenüber anderen Allergenen wie z. B. Beifuß, Wermut, Goldrute, Sonnenblume und Raps, aber auch Melone auftrat, kann aus den vorhandenen Daten noch nicht abgeleitet werden, dass die nachgewiesene Sensibilisierung auf Ambrosia-Pollen zurückzuführen ist. Diese kann ebenso auf ein anderes der o.g. Allergene zurückzuführen sein.

Obwohl die gesundheitlichen Gefährdungen durch die in Baden-Württemberg vorhandene Ambrosia-Pflanze noch nicht eindeutig geklärt sind, sollten beobachtete Bestände sachgerecht entfernt werden. Besonders bei Allergikern können bei der empfohlenen Entfernung von Ambrosia-Pflanzen allerdings ernstzunehmende gesundheitliche Gefährdungen auftreten.

Daher empfiehlt das Landesgesundheitsamt, Ambrosia-Pflanzen möglichst einschließlich der Wurzeln vor der Blüte herauszuziehen oder bei großem Vorkommen möglichst noch vor der Blüte und nachfolgenden Samenbildung tief abzumähen. Der Erfolg der Maßnahmen ist unbedingt zu kontrollieren und das Mähen gegebenenfalls zu wiederholen. Asthmatiker, Menschen mit Heuschnupfen oder Neurodermitis und sog. Atopiker, also Personen, die generell zu Allergien neigen, sollten sich möglichst nicht an solchen Bekämpfungsaktionen beteiligen.

Um mögliche allergische Reaktionen der Haut und der Atemwege zu vermeiden, muss die Pflanze mit ausreichend langen, dichten Handschuhen angefasst werden. Bei großflächigen Bekämpfungsaktionen wird zusätzlich Augen- und Atemschutz dringend empfohlen (Mähfahrzeuge mit Kabinen, deren Luft mindestens über ein Grobstaubfilter gefiltert wird, Atemschutzmaske FFP1 u. Ä.). Ausgerissene Ambrosiapflanzen sind in verschlossenen Plastiktüten über den Hausmüll – nicht als Grüngut oder Biomüll! - zu beseitigen.

Inzwischen ist die Ambrosia-Pflanze in fast allen Regionen Baden-Württembergs heimisch geworden, wobei die Verbreitung lokal sehr unterschiedlich ist. Anzutreffen ist sie vor allem in Vorgärten durch die Nutzung von Vogelfutter sowie auf Brachflächen, an Randstreifen und Böschungen von Wegen, Straßen, Autobahnen und Schienenwegen sowie auf Wildäckern und bei starker Verbreitung sogar auf landwirtschaftlichem Kulturland. In Baden-Württemberg ist aufgrund der räumlichen Nähe zu Frankreich und der Schweiz auch mit einem nennenswerten Ferntransport der Ambrosia-Pollen aus belasteten Regionen dieser Länder zu rechnen. Der Ambrosia-Pollen-Flug kann sich von Juli bis November erstrecken.

Zur weiteren Information bieten der Öffentliche Gesundheitsdienst und die Umweltverwaltung das Faltblatt „Ambrosia-Pflanze - Ursache für die Zunahme von Allergien?“ an.

Es kann im Internet als pdf-Datei heruntergeladen werden unter
www.sozialministerium-bw.de/...
http://www.gesundheitsamt-bw.de/...
www.um.baden-wuerttemberg.de
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