Aus aktuellem Anlass empfiehlt der Sonderdienst Produktsicherheit des Regierungspräsidiums Tübingen beim Kauf von Schwimmgürteln besonders auf die Art der Schnellverschlüsse zu achten. Denn Schnellverschlüsse müssen so beschaffen sein, dass sie nicht mit einer Hand zu öffnen sind. Nur so kann verhindert werden, dass Kinder beim Spielen und Herumtollen im Wasser versehentlich mit einer Hand ihren Schwimmgürtel selbst öffnen.
Schnellverschlüsse an Schwimmgürtel sollten deshalb immer mit einem zusätzlichen zweiten Öffnungsmechanismus ausgestattet sein, so dass sie nur mit zwei Händen geöffnet werden können. Aber auch dann gilt noch: Schwimmgürtel schützen nicht vor dem Ertrinken und dürfen nur unter Aufsicht Erwachsener eingesetzt werden.