Mit Schreiben vom 31.07.2014 hatte die CDU-Fraktion mit Blick auf die am 15. Juni 2014 stattgefundene Stichwahl des Regionspräsidenten die Regionsverwaltung gebeten zu prüfen, ob neben der Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen und der Einholung weiterer Rechtsauskünfte auch das Einspruchsverfahren der Abgeordneten aus den Fraktionskostenzuschüssen übernommen werden könne.
Dr. von der Ohe weist darauf hin, dass Einspruchsführer gegen die Stichwahl nicht die Fraktion sei. Dies seien vielmehr insgesamt zehn wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Region, von denen sieben gleichzeitig auch der CDU-Fraktion angehörende Mitglieder der Regionsversammlung seien. Es sei nicht Aufgabe der Fraktion, die Kosten für die Wahleinsprüche von Privatpersonen zu finanzieren. Dafür sei eine Rechtsgrundlage nicht erkennbar.
"Allerdings kann die Fraktion nach einem erfolgten Einspruch eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um im Rahmen ihrer Fraktionsarbeit zu einer Einschätzung des Sachverhalts zu kommen", betont der Leiter der Zentralen Steuerung. Ob die Voraussetzungen dafür in dem konkreten Fall erfüllt seien, lasse sich für die Regionsverwaltung nicht sicher beurteilen. "Die bisher von der CDU-Fraktion hierfür gelieferten Angaben sind leider - trotz entsprechender Nachfrage der Verwaltung - nach wie vor zu pauschal."
Überdies könne die von der CDU-Fraktion erbetene Einschätzung der Verwaltung nur als Hilfestellung dienen. Es sei allein Sache der Fraktionen, sachgerecht mit den ihnen anvertrauten Geldern umzugehen. Die abschließende Prüfung, ob die Fraktion über ihre Mittel dem Grunde und der angemessenen Höhe nach ordnungsgemäß verfügt, obliege nicht der Verwaltung, stellt Dr. von der Ohe klar, sondern dem Rechnungsprüfungsamt.