Insgesamt 12,3 Millionen Euro hat die Region Hannover 2014 für die Einzelleistungen ausgegeben. 2013 lag diese Summe noch bei 10,4 Millionen Euro, im Jahr davor bei rund 8 Millionen Euro. „Uns zeigen die Zahlen, dass wir auf einem guten Weg sind, die BuT-Leistungen so unbürokratisch wie möglich zu gestalten und dafür zu sorgen, dass noch mehr Menschen davon erfahren und die Möglichkeit zur Teilhabe nutzen“, sagt Jordan. Andererseits bleibe ein großer Teil von Kindern und Jugendlichen über, die die Leistung nicht erreiche. „Der verfassungsmäßige Anspruch dieser Kinder und Jugendlichen wird durch das Bildungs- und Teilhabepaket nach wie vor nicht erfüllt“, stellt der Sozialdezernent fest. Die Region Hannover setzt daher seit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes vor vier Jahren darauf, zu informieren und Hemmschwellen abzubauen. So verteilte das Teams Bildungs- und Teilhabeleistungen der Region Hannover zum Beispiel auch in diesem Jahr an alle rund 11.000 Erstklässlerinnen und Erstklässler zum Schulstart eine Postmappe – unter anderem gefüllt mit übersichtlichen Informationen zu den Leistungen und Antragsstellung.
Die Region Hannover ist zuständig für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in allen 21 regionsangehörigen Städten und Gemeinden. Anspruchsberechtigt sind alle Kindergartenkinder sowie Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld), nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen. Insgesamt rund 57.900 anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche (bis 25 Jahre) gab es 2014 in der Region Hannover. Von den 29.720 leistungsberechtigen Kinder im Alter von sechs bis 17 Jahren, die grundsätzlich Anspruch auf sämtliche Leistungen des BuT-Paketes haben, beantragten diese rund 65 Prozent.
Das BuT-Paket besteht aus sieben Bausteinen:
- Pauschale für den Schulbedarf von insgesamt 100 Euro pro Schuljahr für notwendige Unterrichtsmaterialien wie Taschenrechner oder Tuschkasten;
- Kostenübernahme (ohne Taschengeld) bei der Teilnahme an mehrtägigen Ausflügen von Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Schülerbeförderung oder Übernahme der Fahrtkosten bei einem Schulweg von mehr als zwei Kilometern
- Kostenübernahme (ohne Taschengeld) bei der Teilnahme an eintägigen Ausflügen von Kindertageseinrichtungen und Schulen;
- Kostenübernahme für von Lehrkräften empfohlenen Lernförderung oder Nachhilfestunden für Schülerinnen und Schüler;
- Übernahme der Kosten für ein gemeinsames Mittagessen in der Kindertagesstätte oder Schule – mit Eigenbeteiligung von einem Euro pro Kind und Tag;
- Erstattung von bis zu zehn Euro monatlich für kulturelle oder soziale Teilhabeleistungen wie beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Vereinen, für Kurse wie Schwimmkurse oder Musikunterricht, oder für Freizeiten.
Die Anträge können – je nach Leistungsbezug – bei den zuständigen Jobcentern, den Sozialämtern in den Städten und Gemeinden, der Familienkasse und der Region Hannover gestellt werden. Auskünfte gibt die Region Hannover im Kundenservicebüro Bildung und Teilhabe in Hannover in der Hildesheimer Straße 20, Raum 323, von montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr. Telefon: (0511) 616-23377, E-Mail: BuT@region-hannover.de.