Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz und der Schülerbeförderungssatzung ist die Region Hannover dafür zuständig, dass Schülerinnen und Schüler ihre Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können, wenn die Bildungseinrichtungen mehr als zwei Kilometer vom Wohnort entfernt liegen. Kann die Beförderung aufgrund höherer Gewalt - wie einem Streik - nicht gewährleistet werden, müssen die Eltern und Sorgeberechtigten dafür sorgen, dass ihre Kinder die Schulpflicht erfüllen.
Der Unterricht an den Schulen findet statt
Angekündigter Streik im Öffentlichen Personennahverkehr
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz und der Schülerbeförderungssatzung ist die Region Hannover dafür zuständig, dass Schülerinnen und Schüler ihre Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können, wenn die Bildungseinrichtungen mehr als zwei Kilometer vom Wohnort entfernt liegen. Kann die Beförderung aufgrund höherer Gewalt - wie einem Streik - nicht gewährleistet werden, müssen die Eltern und Sorgeberechtigten dafür sorgen, dass ihre Kinder die Schulpflicht erfüllen.