In den 20 Städten und Gemeinden der Region Hannover außerhalb der Landeshauptstadt waren etwa 900 Erhebungsbeauftragte unterwegs, haben Interviews geführt und vor Ort rund 54.000 Fragebögen ausgefüllt. 19.400 Fragebögen wurden per Post oder online beantwortet. In der anonymisierten Befragung ging es um neben Alter und Geschlecht vor allem um Familienstand, Staatsangehörigkeit, Bildung, Berufstätigkeit sowie Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund.
Wie allgemein erwartet wurde, liegen die neuen amtlichen Einwohnerzahlen für Stadt und Region Hannover unter den bisherigen Berechnungen. Im Vergleich zur Volkszählung von 1987 hat die Bevölkerungszahl zwar zugenommen, in der Fortschreibung liegt sie aber unter den Berechnungen für 2011. Während die Statistiker bislang von 1.135.967 Einwohnerinnen und Einwohner in der Region Hannover ausgingen, lag die Zahl zum Stichtag 9.5.2011 bei 1.102.240. Für die Region Hannover ergibt sich eine Differenz von -33.727. Auch im Umland leben weniger Menschen: Waren es nach der Fortschreibung 610.092, sind es zum Stichtag 9.5.2011 nur noch 595.824, eine Differenz von -14.268. Für die Landeshauptstadt Hannover liegt die Differenz zwischen 525.875 und 506.416 bei -19.459.
Die Einwohnerzahlen bilden die Grundlage für zahlreiche Entscheidungen - von der Einteilung von Wahlkreisen, der Festlegung von Sitzzahlen in Kommunalparlamenten über die Besoldung von Bürgermeistern und Landräten bis hin zur Stimmenverteilung im Bundesrat. Oft werden EU-Fördermittel pro Kopf verrechnet; vor allem aber werden auf Basis der Einwohnerzahlen im Länderfinanzausgleich sowie im kommunalen Finanzausgleich die Zahlungen vorgenommen.
Aus dem Ergebnis des Zensus ergeben sich auch Konsequenzen für das Haushaltsjahr 2014. Nach Paragraph 17 S. 3 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) wird die fortgeschriebene Einwohnerzahl auf Basis des Zensus 2011 erstmals für den Finanzausgleich zum Haushaltsjahr 2014 verwendet, und zwar deren Fortschreibung auf den 30.06.2013 (§ 17 S. 2 NFAG).
Im Bereich der Straßeninfrastruktur kommen auf Langenhagen neue Zuständigkeiten und Aufgaben zu: Als Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss Langenhagen ab 2014 die Trägerschaft der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen und Kreisstraßen übernehmen.