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Erste Ergebnisse über Kontrollen von U-Untersuchungen durch den Fachbereich Jugend der Region Hannover

Neues Landesgesetz zur Früherkennung von Kindesmisshandlungen

(lifePR) (Hannover, )
Durch regelmäßige Vorsorge die Gesundheit von Kindern fördern und ihren Schutz verbessern: Zu diesem Zweck wurde das niedersächsische Gesetz für Früherkennungsuntersuchungen erlassen. Die vor einem Jahr in Kraft getretene Regelung sieht vor, dass Jugendämter Familien aufsuchen, wenn Eltern ihre Kinder im Alter von sechs Monaten bis fünf Jahren nicht turnusgemäß ärztlich untersuchen lassen. Die Folgen des neuen Gesetzes hat der Fachbereich Jugend der Region Hannover für seinen Zuständigkeitsbereich ein halbes Jahr lang ausführlich erfasst. Die Ergebnisse wurden am Donnerstag (24. März) im Jugendhilfeausschuss im Haus der Region vorgestellt.

Wichtigste Erkenntnisse: Ein Großteil der Familien (85,2 Prozent), der laut Landessozialamt den Arztbesuch versäumt hatte, konnte bei genauerer Überprüfung die fehlende Vorsorgeuntersuchung nachweisen. Außerdem sticht heraus, dass mehr als ein Drittel aller gemeldeten Kinder (34,3, Prozent) nicht an der so genannten U-7a-Untersuchung teilgenommen hat - eine erst Mitte 2008 eingeführte Vorsorgeuntersuchung für Kinder im Alter von knapp drei Jahren, die auch unter Ärzten offenbar noch wenig bekannt ist.

"Nach einem halben Jahr können wir noch keine belastbaren Aussagen über die tatsächliche Wirksamkeit des Gesetzes für den Kinderschutz treffen", sagte Sozialdezernent Erwin Jordan von der Region Hannover. "Wir stellen aber fest, dass vor allem der Meldungsweg zwischen Arztpraxen, dem Landessozialamt und der örtlichen Jugendhilfe noch deutlich verbessert werden muss. Allein der Arbeitsaufwand für die Überprüfung von Meldungen, die sich im Nachhinein als überholt erweisen, steht derzeit in keinem Verhältnis zur tatsächlich geleisteten Jugendhilfe", so Jordan.

Von August 2010 bis Januar 2011 meldete das Landessozialamt der Region 487 Fälle von versäumten U 5- bis U 8-Untersuchungen. Davon wiesen die Eltern von 415 Kindern nach zum Teil persönlicher Kontaktaufnahme durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfestationen nach, dass ihre Kinder an den entsprechenden U-Untersuchungen teilgenommen hatten. 29 Kinder wurden vom Team Sozialpädiatrie und Jugendmedizin nachträglich untersucht. Die übrigen 43 Familien wurden vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zu Hause aufgesucht. Akute Fälle von Kindeswohlgefährdung wurden nicht festgestellt.

Um ein genaueres Bild von den Auswirkungen des neuen Verfahrens zur Kontrolle der Vorsorgeuntersuchungen zu erhalten, führt der Fachbereich Jugend die statistischen Erhebungen bis Mitte des Jahres fort. Eine Gesamtauswertung ist für das dritte Quartal 2011 vorgesehen.

Die Region Hannover ist Jugendhilfeträger für 15 von 21 regionsangehörigen Städten und Gemeinden. Dazu gehören: Barsinghausen, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf. Hannover, Burgdorf, Laatzen, Langenhagen, Lehrte und Springe führen ein eigenes Jugendamt.
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