Gefördert werden insbesondere solche Projekte, deren Ziel es ist, jungen Menschen auf ansprechende und innovative Weise den Zugang zur deutschen Sprache zu erleichtern und ihnen mehr Sicherheit beim Lesen, Verstehen und Sprechen deutscher Texte zu verschaffen. Als besonders förderungswürdig gelten integrationsfördernde Kulturprojekte für Kinder und Jugendliche, die eine andere als die deutsche Sprache als Muttersprache erlernt haben. Dabei kann es sich beispielsweise um besondere Vorlese- oder Leseaktionen handeln, um Hörspielprojekte, Schreibwerkstätten oder auch um spartenübergreifende Projekte wie etwa kleinere Theaterproduktionen. Die Projekte dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen sein. Wenn sich die Projekte an Kinder im Schulalter richten, dürfen sie nicht während des regulären Schulunterrichts, sondern nur außerschulisch durchgeführt werden.
Der Antragsteller muss seinen Sitz in der Region Hannover haben. Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und freie Initiativen, die keine weitere finanzielle Unterstützung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur oder die Region Hannover erhalten. Von der Antragstellung ausgeschlossen sind Kommunen oder kommerziell tätige Einrichtungen.
Die Region Hannover unterstützt Projekte grundsätzlich nur zu maximal 50 Prozent der Gesamtkosten. Die allgemeinen Förderrichtlinien sowie das Antragsformular mit Kosten- und Finanzierungsplan sind unter www.kulturfoerderung-region-hannover.de abrufbar. Weitere Informationen: Tel. 0511/ 616-23720.