"Ein Dach über den Kopf zu haben, gehört zu unseren elementaren Grundbedürfnissen", so Regionspräsident Hauke Jagau. "Wenn jemand aufgrund persönlicher Schwierigkeiten wie einer Krankheit oder auch durch Überschuldung seine eigene Wohnung nicht mehr halten kann, dann ist schneller Rat nötig. Wer erst einmal auf der Straße landet, hat es oft schwer, den Weg zurück in eine Wohnung und damit auch zu einem geregelten Leben zu finden. Deshalb wollen wir künftig verstärkt auf vorbeugende, ambulante Hilfen setzen."
"Das beste Mittel gegen Wohnungslosigkeit ist der Verbleib in der Wohnung", sagte Erwin Jordan, Dezernent für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. "Um das zu erreichen, wollen wir mit Kommunen, Hilfsanbietern und den Akteuren im Wohnungswesen enger zusammenarbeiten, damit wir Menschen, die sich in Notlagen befinden, rechtzeitig Unterstützung anbieten können. Gerade auch angesichts des schmaler werdenden Segments preiswerter Wohnungen ist das eine Aufgabe, die in den kommenden Jahren noch an Bedeutung zunehmen wird."
Hintergrund für die Neuorganisation der so genannten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten: Seit 2011 ist die Region Hannover in diesem Bereich auch für die Landeshauptstadt Hannover und damit für das gesamte Regionsgebiet zuständig. In der Folge hat der Fachbereich Soziales alle bereits bestehenden Angebote vor allem für wohnungslose oder vor Wohnungslosigkeit stehenden Menschen in den regionsangehörigen Kommunen erfasst und ausgewertet. Wesentliche Ergebnisse: Der Großteil der Angebote konzentriert sich im Stadtgebiet Hannovers, lediglich in Burgdorf, Wunstorf und Neustadt gibt es Tagesangebote oder Beratungsstellen. Für bestimmte Zielgruppen mit ihren besonderen Bedürfnissen, wie zum Beispiel junge Menschen, gibt es bislang keine differenzierten Angebote. Die Unterstützung greift erst dann, wenn Menschen bereits in Obdachlosigkeit leben.
Aus diesem Grund sieht das neue Handlungskonzept vor, verstärkt vorbeugende Unterstützung zu etablieren. Dafür will die Region Hannover knapp eine Million Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Ein Eckpfeiler ist dabei die Förderung des so genannten Begleiteten Wohnens: Steht im Falle angehäufter Mietschulden oder einer bevorstehenden Räumungsklage der Verlust einer Wohnung bevor, suchen sozialpädagogische Fachkräfte die Menschen aktiv auf und versuchen durch Beratung und Vermittlung in lokale Hilfen den Verbleib in der Wohnung zu ermöglichen. Jährlich rund 160.000 Euro sind von der Region Hannover für das Begleitete Wohnen eingeplant.
Auch drei bereits im vergangenen und in diesem Jahr gestartete Modellprojekte in Burgdorf, Seelze und Ronnenberg sowie in Hannover zielen darauf ab, durch Beratung frühzeitig den Verlust einer Wohnung zu verhindern und gleichzeitig Menschen, die bereits in Obdachlosenunterkünften leben, einen Ausweg aufzuzeigen. Die Kooperationsprojekte sind zunächst auf zwei Jahre angelegt und werden in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und den beauftragten Trägern umgesetzt. Die Gesamtkosten in Höhe von knapp 700.000 Euro werden je zur Hälfte vom Land Niedersachsen und der Region getragen.
Eine weitere wichtige Säule im Gesamtpaket der Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten bildet die Förderung von Beratungsstellen - mit zusätzlich rund 276.000 Euro in diesem Jahr. Mit weiteren knapp 90.000 Euro soll eine Beratungsstelle speziell für Frauen in existentiellen Notlagen und Wohnungsnot unterstützt werden- Szenia vom Verein Selbsthilfe für Wohnungslose in der Burgstraße in Hannover. Erstmals soll auch der Tagesaufenthalt des Caritasverbandes am Leibnizufer in Hannover mit rund 43.000 Euro gefördert werden.
Mittel- und langfristig ist darüber hinaus vorgesehen, das Beratungsangebot im gesamten Regionsgebiet auszuweiten, den Übergang von Obdachlosenunterkünften in Wohnungen zu erleichtern und mit mehr Informationen über den Personenkreis zielgerichtete Hilfen einleiten zu können - so gibt es bislang zum Beispiel kaum vergleichbare Zahlen über Räumungsklagen in den einzelnen Kommunen. Dazu sollen Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Einrichtungen und Institutionen abgeschlossen werden - vom Sozialpsychiatrischen Dienst der Region über die Jobcenter bis hin zu Unternehmen der Wohnungswirtschaft.
Die Gesamtaufwendungen der Region Hannover für die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten betrugen im vergangenen Jahr knapp 7,4 Millionen Euro, rund sechs Millionen Euro wurden vom Land Niedersachsen erstattet. Der Großteil der Kosten entfällt auf die Förderung stationärer Einrichtungen für Wohnungslose. Gesetzliche Grundlage für die Hilfen ist Paragraph 67 (ff.) im Sozialgesetzbuch (SGB) XII.