Neben formalen Aspekten hatte die Region Hannover hauptsächlich die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu überprüfen. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind dies beispielsweise Verunreinigungen der Luft oder Lärmbelastungen. Im Dezember 2010 hatte die Region Hannover außerdem die Auflagen für den Brandschutz bei großen Tierhaltungsanlagen präzisiert und hat diese jetzt im Verfahren durchgesetzt. Beim Bau der Mastställe muss der Antragsteller nun unter anderem eine Brandmeldeanlage, einen Rauchabzug, eine Rettungsfläche für die Tiere und eine ausreichende Löschwasserversorgung vorsehen. Zudem wird der Stall mit einem deutlich brandfesteren Material errichtet als dies zunächst vorgesehen war.
"In dem von Gegnern des Vorhabens und vom Landvolk besonders kritisch begleiteten Verfahren haben wir intensiv daran gearbeitet, beiden Seiten gerecht zu werden. Wir haben klare Vorgaben für den Brandschutz gemacht, alle Einwendungen gründlich bearbeitet und uns auch der Kritik des Landvolks gestellt. Entschieden haben wir dann selbstverständlich nach Recht und Gesetz", sagte der Umweltdezernent und Erste Regionsrat der Region Hannover, Prof. Dr. Axel Priebs. Er verwies darauf, dass ein Antragsteller einen Anspruch auf eine Genehmigung habe, soweit die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Den sofortigen Beginn der Baumaßnahme, die ebenfalls beantragte sogenannte sofortige Vollziehung, ordnete die Region nicht an. Die Genehmigung wird voraussichtlich am 22. Dezember 2011 öffentlich bekannt gemacht, Widersprüche sind noch einen Monat nach Ablauf der Auslegungszeit möglich.
Keine Berücksichtigung finden im Genehmigungsverfahren ethische Fragen oder solche, die ausschließlich den späteren ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage betreffen. Angesichts der aktuellen Debatten um den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast verweist die Region jedoch bereits jetzt auf zu erwartende Kontrollen. Bezüglich einer möglichen Keimverbreitung aus den Ställen sieht die Region auch nach der Berücksichtigung neuester Quellen und Rechtsprechung sowie der Rückkopplung mit dem Landesgesundheitsamt keine gesetzliche Grundlage für weitergehende Vorgaben. Eine Anfrage der Region an die Landesregierung, ob ein verpflichtender Einsatz von Filtersystemen vorgesehen ist, wurde noch nicht beantwortet. Sollte sich die Gesetzeslage ändern oder sollten zu einem späteren Zeitpunkt neue technische oder wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, müsste dann gegebenenfalls eine Nachrüstung der Anlage beispielsweise mit Filtern erfolgen.
Mit der Zahl der Mastplätze von insgesamt 84.400 Tieren übersteigt das Vorhaben die Schwelle zum öffentlichen Verfahren, die bei 40.000 Plätzen liegt. Ende des Jahres 2010 hatten die Antragsunterlagen daher bei der Stadt Barsinghausen und der Regionsverwaltung ausgelegen. Der anschließende Erörterungstermin im März dieses Jahres hatte auf Grund der Vielzahl und Komplexität der Einwendungen drei Tage in Anspruch genommen.