„In diesem Verfahren wurde ganz besonders viel Wert auf einen Ausgleich aller Interessen vor Ort gelegt“, so der Umweltdezernent und Erste Regionsrat Prof. Dr. Axel Priebs. Nach einem dreijährigen informellen Vorverfahren, in dem es zahlreiche Abstimmungsgespräche mit Nutzergruppen, Verbänden und politischen Vertretern gegeben habe, seien die in dem anschließenden öffentlichen Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken ausgewertet und die einzelnen Belange gegeneinander abgewogen worden. Eine Vielzahl dieser Hinweise wurden in der Verordnung beziehungsweise bei der Gebietsabgrenzung berücksichtigt.
Zuletzt waren auch in der Öffentlichkeit noch einmal Bedenken geäußert worden, vor allem was mögliche Einschränkungen des militärischen Luftverkehrs angeht: „Es ist oder war niemals im Interesse der Region Hannover, durch naturschutzfachliche Maßnahmen den Betrieb des Fliegerhorstes Wunstorf einzuschränken“, so Priebs. Zu seinem Bedauern war eine Stellungnahme der Bundeswehr innerhalb der Fristen des Beteiligungsverfahrens ausgeblieben: „Wir konnten aber jetzt nach intensiven Gesprächen mit den Verantwortlichen der Bundeswehr alle Fragen klären und alle weiteren Bedenken ausräumen. Was den letzten strittigen Punkt des militärischen Luftverkehrs angeht nehmen wir eine ergänzende Formulierung in den Erläuterungstext auf, die aus unserer Sicht alle Zweifel beseitigt“, so Priebs. Ergänzend zu den über das Luftverkehrsgesetz bereits eröffneten Abweichungsmöglichkeiten für die Bundeswehr wird nun ausdrücklich betont, dass der nach Luftverkehrsrecht genehmigte militärische Flugbetrieb des Militärflugplatzes Wunstorf unter die zulässigen Nutzungen fällt.
Mit der Ausweisung des Naturschutzgebietes „Totes Moor“ werden die östlich des Steinhuder Meeres gelegenen Naturschutzgebiete zusammengefasst und um Hannovers größtes Hochmoor erweitert. Neben der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben zum Schutz der Vogelwelt soll das Naturschutzgebiet vor allem die Entwicklung des Hochmoores und der wertvollen Grünlandstandorte sichern.