"Wir teilen die Einschätzung der Richter, dass die bisherigen Sätze für Asylbewerberinnen und Asylbewerber unzumutbar und damit verfassungswidrig waren", so Sozialdezernent Erwin Jordan von der Region Hannover. "Mit einer unbürokratischen Lösung sorgen wir nun dafür, dass die Menschen auch so schnell wie möglich das Geld erhalten, was ihnen zusteht." Die Region Hannover ist zuständig für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes in 20 Kommunen im Umland Hannovers, die Landeshauptstadt für das Gebiet Hannovers.
Der städtische Sozialdezernent Thomas Walter ergänzte: "Das Urteil wird in Hannover zügig umgesetzt. Wir werden alle Leistungsbezieher sowie parallel auch die Flüchtlingswohnheime und alle Beratungsstellen für Asylbewerber über unser Vorgehen unterrichten. Bereits ab morgen (Mittwoch, 1.8.) werden entsprechende Zahlungen in der Höhe der vom Verfassungsgericht festgesetzten Sätze gezahlt."
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die finanzielle Unterstützung für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Die Sätze sind nach Alter gestaffelt - für Volljährige zum Beispiel steigt der Betrag um rund 121 Euro von bisher rund 225 Euro monatlich auf künftig 346 Euro, 14- bis 17-Jährigen stehen 271 Euro statt bisher 200 Euro zu. Für den Monat August erhalten die Anspruchsberechtigten einen Vorschuss in Höhe der Differenz zwischen alten und neuen Sätzen in Form einer Überweisung oder eines Schecks.
Das einheitliche Verfahren von Landeshauptstadt und Region Hannover ist so lange gültig, bis das niedersächsische Innenministerium eine landesweite Regelung erlässt.
Im Umland Hannovers leben rund 770 Asylbewerberinnen und Menschen mit Anspruch auf Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bis Ende des Jahres rechnet die Region Hannover durch das Verfassungsgerichtsurteil mit einem finanziellen Mehraufwand von rund 470.000 Euro; im Bereich der Landeshauptstadt wird die finanzielle Unterstützung für rund 700 Menschen entsprechend dem Urteil angehoben. Da die Kosten grundsätzlich vom Bund getragen und über die Länder den Kommunen erstattet werden, müssen in Kürze entsprechende Vereinbarungen auch für Niedersachsen getroffen werden.