Wichtigste Ergebnisse: Für den Großteil der Bedarfsgemeinschaften will die Region Hannover die Mietobergrenzen erhöhen. In 75 von 105 Feldern - ermittelt werden pro Kommune die Werte für jeweils fünf verschiedene Haushaltsgrößen - sollen damit höhere Mietkosten übernommen werden. So ist zum Beispiel vorgesehen, in Hannover, Langenhagen, Seelze, Lehrte und Wennigsen die Mietobergrenzen für alle Haushaltsgrößen anzuheben. Demgegenüber sollen keine der vor zwei Jahren festgesetzten Mietobergrenzen abgesenkt werden.
"Mit unserem Vorschlag passen wir die Mietobergrenzen den Veränderungen des Wohnungsmarkts an", sagte Sozialdezernent Erwin Jordan von der Region Hannover. Insgesamt haben sich die Mietpreise in der Region Hannover aber eher moderat entwickelt: "Vergleicht man die Mietspiegel der Jahre 2011 und 2013 wird deutlich, dass in der Region die Mieten im Schnitt deutlich geringer als die Lebenshaltungskosten gestiegen sind."
Zusätzlich will die Region Hannover einen Ökobonus für energetisch sanierten Wohnraum einführen. "Die Mietspiegel können die oft höheren Kosten in Folge einer Sanierung nicht angemessen abbilden", so der Sozialdezernent. "Wer auf der einen Seite Heizkosten spart und damit das Klima schont, darf auf der anderen Seite nicht benachteiligt werden, weil er durch einen besseren energetischen Standard mehr Miete als andere zahlen muss"
Deshalb soll es einen Zuschlag auf die jeweils gültige Mietobergrenze für Bedarfsgemeinschaften in energetisch sanierten Wohnungen geben - ob und in welchem Umfang, hängt vom Endenergiebedarf einer Wohnung ab. So erhöht sich die Mietobergrenze bei einem Jahresverbrauch von 90 bis 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter um 30 Cent pro Quadratmeter, bei einem Jahresverbrauch von 60 bis 90 Kilowattsunden um 45 Cent. Liegt der jährliche Energiebedarf unter 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter, erhöht sich die gültige Mietobergrenze um 60 Cent pro Quadratmeter.
Ein Beispiel: Für einen Dreipersonenhaushalt in Hannover übernimmt die Region Hannover ab dem 1. Juni die Miete bis zu 520 Euro monatlich - zuzüglich Heizkosten. Die Familie wohnt in einer 75 Quadratmeter großen Wohnung, die nachweislich energetisch saniert wurde. Liegt der jährliche Energiebedarf nun zwischen 60 bis 90 Kilowattstunden pro Quadratmeter, erhöht sich die Mietobergrenze um 33,75 Euro auf 553,75 Euro.
"Das Zuschlagsprinzip ist vorbildlich, weil wir damit auch Menschen im Transferleistungsbezug den Zugang zu energetisch saniertem Wohnraum ermöglichen", so Erwin Jordan. Abschließend entscheidet die Regionsversammlung am 14. Mai über die neuen Mietobergrenzen.
Die Mietobergrenzen
werden nach einem mehrstufigen Verfahren festgesetzt: Basis für die Ermittlung sind die Mietspiegel für den freien Wohnungsmarkt der 21 Städte und Gemeinden, die die Mieten differenziert nach Wohnungsgrößen und Baualter darstellen - in Hannover auch nach normalen und guten Wohnlagen. Maßgabe für die Übernahme der Unterkunftskosten von Bedarfsgemeinschaften sind aber nicht die jeweiligen Durchschnittsmieten, sondern das so genannte 33%-Quantil - die obere Spitze der Mietpreise, die sich im unteren Drittel bewegen. Zu den so ermittelten Werten werden nun noch die ebenfalls abgefragten durchschnittlichen kalten Betriebskosten dazugerechnet. Schließlich fließen auch die in einem gesonderten Verfahren erfassten Mieten für Sozialwohnungen in die Berechnung der Mietobergrenzen mit ein.