Als Futter sind heimische Feld-, Baum- und sonstige Waldfrüchte geeignet sowie Heu und Silagen. Die Verwendung von Kraftfutter ist dagegen nicht wildartgerecht und daher auch als Zusatz nicht zulässig. Auch nicht heimische Früchte, Back- und Süßwaren, Küchenabfälle oder Futtermittel wie Schrot, Pellets und Presslinge, die durch die industrielle Aufarbeitung ihre natürliche Rohfaserzusammensetzung verloren haben, sind tabu.
Laut Niedersächsischem Jagdgesetz dürfen Jäger, die in ihrem Revier füttern, während dieser Zeit dort lediglich Wildschweine schießen. Sogenanntes Schalenwild, also zum Beispiel Rehe, Hirsche und Damwild, darf nicht gejagt werden.