Der Krankenhausplanungsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung unter Hinweis auf das bevorstehenden GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) den Weg dafür freigemacht, dass 6 vollstationären Betten des Bereiches Innere Medizin des Klinikum Robert-Koch Gehrden zur Notfallversorgung in Springe zeitlich bis 31.12.2017 befristet, mindestens aber bis 12 Monate nach Inkrafttreten des GKV-VSG bereit gestellt werden können. Darauf aufbauend kann das Klinikum Region Hannover (KRH) in dem genannten Zeitraum die neue Gesetzeslage mit Blick auf die Möglichkeiten der Notfallversorgung prüfen und auf dieser Grundlage dauerhafte Strukturen entwickeln.
"Die heutige Entscheidung zeigt, dass wir mit unseren Vorstellungen gut in die Überlegungen der Bund-Länder-AG für die Medizinversorgung der Zukunft hineinpassen", so Jagau. "Das Vorgehen der KRH kann Modellcharakter entfalten." Es gelte nun, auch auf Bundesebene dafür Sorge zu tragen, dass die avisierten Rahmenbedingungen auch tatsächlich umgesetzt werden. "Ich erwarte, dass sich auch alle Bundestagsabgeordneten aus der Region in Berlin dafür einsetzen werden, damit eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung in Springe abgesichert werden kann", so Jagau. Er dankte in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Mitgliedern des Runden Tisches in Springe für die konstruktive Mitwirkung an den Entwicklungen dieser Vorstellungen, insbesondere den Ombudspersonen Herrn Prof. Horst Callies und Herrn Dr. Dietrich Storp.