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Jagau: Erst wenn Rahmenbedingungen klar sind, gibt es eine Empfehlung der Verwaltung

Zukunft der JobCenter

(lifePR) (Hannover, )
Angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Neuorganisation der Aufgaben nach dem SGB II hat Regionspräsident Hauke Jagau betont, dass es vonseiten der Regionsverwaltung bislang keine Empfehlung gebe, ob die Region optieren oder künftig weiter in einer Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit die JobCenter führen soll. "In den vergangenen Wochen und Monaten haben sich die Eckdaten zur künftigen Ausgestaltung permanent geändert. Solange die Bedingungen für die eine wie für die andere Alternative nicht klar sind, wird es keine Beschlussempfehlung der Verwaltung geben." Erst wenn das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abgeschlossen sei, könne die Region die Chancen und Risiken der unterschiedlichen Lösungen adäquat beurteilen.

Richtig sei, dass die Region eine Anhörung vorbereite, in der beiden Modelle einander gegenüber gestellt werden sollen. "Das ist aber keine Vorentscheidung." Wichtig sei, zu wissen, welche finanzielle und personelle Ausstattung mit den jeweiligen Modellen verbunden sei. Das stehe aber erst fest, wenn das Gesetz beschlossen ist. Grundsätzlich sei eine größere Einflussnahme der Kommunen wünschenswert, wiederholte Jagau seine Forderung. Dies müsse aber nicht notwendigerweise auf das Optionsmodell hinauslaufen.

"Die Sachlage ist heute eine ganz andere als noch vor wenigen Monaten, als eine getrennte Aufgabenwahrnehmung die Alternative zur Option war", betonte Jagau."Das Wohl der Menschen muss im Mittelpunkt stehen", ergänzte er. "Unser Ziel ist, dass die 120.000 Leistungsberechtigten in der Region Hannover auch in Zukunft Leistungen aus einer Hand erhalten.

In dieser Woche wird der Regionspräsident die Mitglieder der Regionsversammlung in einem Brief über das weitere Vorgehen informieren. Nach den Sommerferien sei ein Entscheidungsvorschlag der Verwaltung zu erwarten. Im Herbst wird voraussichtlich ein Beschluss der Regionsversammlung notwendig sein.
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