Derzeit zahlt die Region Hannover für Menschen, die keine oder zu geringe Einnahmen zum Lebensunterhalt erhalten, den Sozialhilfe-Regelsatz, die Kosten der Unterkunft und die Krankenversicherung. Allein die Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im Haushalt 2011 mit 98 Millionen Euro veranschlagt. Davon schultert die Region 70 Millionen Euro, die übrigen Kosten übernehmen Bund und Land.
Vorgesehen ist, dass der Bund seine Beteiligung an diesen Kosten von jetzt 16 Prozent schrittweise auf 100 Prozent erhöht. Bei der gleichzeitig zu erwartenden Zunahme bei den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung würde der Regionshaushalt im Vergleich zu heute im kommenden Jahr um 22 Millionen Euro entlastet werden, im Jahr 2013 um 47 Millionen Euro und im Jahr 2014 um 72 Millionen Euro. Zum Vergleich: Ziel der Region ist es, im Jahr 2011 das Defizit im Haushaltsabschluss auf unter 75 Millionen Euro zu drücken.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird bei einem Einkommen unter dem Existenzminimum gezahlt. Anspruch haben Menschen, die die Altersgrenze erreicht haben (derzeit 65 Jahre) oder die älter als 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind - zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder einer Beeinträchtigung. In der Region Hannover erhalten diese Leistungen insgesamt 15.164 Menschen (Stichtag 30.06.2010).Von den 12.513 Leistungsberechtigten, die außerhalb von stationären Einrichtungen leben, waren 4.167 bis 64 Jahre alt und 8.346 Personen 65 Jahre oder älter.