Aktuell haben sechs der 21 Städte und Gemeinden in der Region Hannover ein eigenes Jugendamt: Burgdorf, Hannover, Laatzen, Langenhagen, Lehrte sowie Springe. Die Region Hannover erstattet pauschaliert 80 Prozent der dort anfallenden Kosten. 20 Prozent der Kosten tragen die Kommunen selbst. So sieht es das Regionsgesetz vor. Darüber hinaus finanzieren die Kommunen über die Regionsumlage auch das Jugendamt der Region Hannover mit. Hier einen Ausgleich zu schaffen, ist Ziel der Gesetzesinitiative.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die 15 Kommunen ohne eigenes Jugendamt - entsprechend der Regelung für die übrigen sechs Städte - 20 Prozent der Kosten des Jugendamts der Region tragen. Das waren im Jahr 2008 knapp 5,6 Millionen Euro. Dieser Betrag soll jeweils auf der Basis des vorvorigen Jahres errechnet, von der Regionsumlage abgezogen und auf die 15 Kommunen nach dem Schlüssel der Regionsumlage umgelegt werden.