In den vergangenen sechs Jahren haben sich die Ausgaben von rund 230.000 Euro im Jahr 2006 auf 1,1 Millionen Euro in 2012 verfünffacht. Gut die Hälfte davon, rund 550.000 Euro, fließt in die Betreuung von Anspruchsberechtigten, die unter psychosozialen Belastungen leiden. Zu den Kommunalen Eingliederungsleistungen zählen außerdem Beratungen bei Verschuldung, Sucht und Abhängigkeit sowie die Übernahme von Kinderbetreuungskosten. Die Leistungen werden als Gutscheine von den Jobcentern ausgegeben, mit denen die Klienten Hilfe bei ausgewählten Beratungseinrichtungen erhalten. Diese wiederum rechnen direkt mit der Region Hannover die erbrachte Leistung ab.
Auch die Inanspruchnahme der Angebote, die sich aus dem Verhältnis zwischen den ausgegebenen und eingelösten Gutscheinen bemessen lässt, ist in den vergangenen sechs Jahren deutlich gestiegen. Wurden etwa im Bereich der psychosozialen Betreuung im Jahr 2006 nur knapp 60 Prozent der ausgegebenen Gutscheine genutzt, liegt die Quote seit 2010 bei rund 100 Prozent. Auch die empfohlene Suchtberatung wird häufiger in Anspruch genommen: Hat 2006 nur jeder vierte (24,6 Prozent) den Gutschein für eine Beratung eingesetzt, waren es 2012 drei von vier (76,8 Prozent).
"Die Zahlen zeigen deutlich, dass unsere Hilfen immer stärker von den Leistungsberechtigten genutzt werden und wir als kommunaler Träger einen wichtigen, aber oft wenig beachteten Beitrag zur Integration in den Arbeitsmarkt leisten", sagte Sozialdezernent Erwin Jordan von der Region Hannover. "Dass unsere Leistungen stetig besser ankommen, hat wesentlich damit zu tun, dass wir in der Region Hannover ein bundesweit vorbildliches System der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten - vom Jobcenter bis hin zu den Beratungsstellen - etabliert haben. Nichtsdestotrotz werden wir in diesem Jahr noch einmal die Wirksamkeit der Hilfen verstärkt in den Blick nehmen."
Die Kommunalen Eingliederungsleistungen sind im Paragraph 16a im Sozialgesetzbuch (SGB) II geregelt. In der Region Hannover gibt es rund 62.000 Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Anspruchsberechtigt sind rund 113.000 Menschen.