Es war bereits die siebte Runde seit Einführung der Testkäufe in der Region Hannover. Im Vergleich zur vorangehenden Runde blieb der Wert mit 32 Prozent Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz stabil. Zum Vergleich: Als die Region 2009 erstmals kontrollierte, registrierte sie 53 Prozent Verstöße. Die Werte in den einzelnen Kommunen schwanken indes erheblich.
So war in der jetzt abgeschlossenen Testkaufserie die Wedemark trauriger Spitzenreiter: In sieben von neun kontrollierten Verkaufsstellen erhielt die 17-jährige Auszubildende Alkohol - das entspricht 78 Prozent. In keiner der sieben Verkaufsstellen wurde sie nach dem Ausweis gefragt. Zuletzt hatte die Wedemark mit 32 Prozent Verstößen genau im Mittelwert gelegen. Auch Burgwedel schneidet wenig rühmlich ab: Hier registrierten die Kontrolleure bei fünf von neun Verkaufsstellen einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz - viermal hatte das Verkaufspersonal allerdings nach dem Ausweis gefragt. "Wir raten dem Personal an der Kasse, sich nicht bluffen zu lassen, sondern beim Geburtsdatum genau hinzugucken", sagt Jugendschützerin Bettina vom Domarus von der Region Hannover. "Am Ende sind sie es, die das Bußgeld bezahlen müssen und nicht die Jugendlichen."
Eine Bilanz ganz ohne Verstöße kann keine der 15 Kommunen aufweisen. Am besten schnitt in dieser siebten Testkaufserie Isernhagen ab: Nur in einer von 13 Verkaufsstellen erhielten die 15- und 16-jährigen Käuferinnen den Alkohol - nach Vorlage des Personalausweises. In den Runden zuvor hatte die Verkaufsquote in Isernhagen jedoch - außer in der ersten und zweiten Runde - jeweils über dem Durchschnitt gelegen. Gut abgeschnitten hat dieses Mal auch Neustadt mit 14 Prozent Verstößen - nach 58 Prozent in der sechsten und 0 Prozent in der fünften Runde.
"Das Ergebnis zeigt, dass die Alkohol-Testkäufe nach wie vor notwendig sind", stellt Ordnungsdezernentin Barbara Thiel fest. Das sei bedauerlich. "Schöner wäre es, wenn es so etwas wie einen Lernprozess gäbe, der damit endet, dass Jugendliche nirgendwo mehr Alkohol bekommen. Die Verkaufsstellen haben zwar mit wechselndem Personal zu tun. Dennoch: Es ist Pflicht der Betreiberinnen und Betreiber darauf zu achten, dass in Supermärkten, Getränkehandlungen, Tankstellen und Kiosken kein Alkohol an Jugendliche ausgegeben wird. Und es ist die Pflicht der Eltern, den Jugendlichen einen vernünftigen Umgang mit Alkohol beizubringen", mahnt Barbara Thiel. Dennoch sieht sie auch eine positive Entwicklung: "Das Bewusstsein für das Thema Jugendschutz ist gestiegen", stellt die Regionsdezernentin fest. "Immerhin fragen mittlerweile fast alle Verkäuferinnen und Verkäufer nach dem Ausweis. Das ist aber nur sinnvoll, wenn eine echte Kontrolle des Alters stattfindet."